Hallo Tante Klara,
dem Hinweis von KSC kann ich mich nur anschließen. Bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag.
Grundsätzlich sollen Leistungen nur alle 4 Jahre erbracht werden. Es gibt aber die große Ausnahmeregelung (§ 12 /2 S. 2 SGB VI) wonach von diesen 4 Jahren abgesehen werden kann wenn eine Leistung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
Legen Sie die gesundheitlichen Gründe und das dingende Erfordernis dar und lassen Sie den Rententräger über einen gestellten Antrag entscheiden. Sie haben nichts zu verlieren.