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Experten-Antwort

Anspruch auf Erwerbs- unfähigkeits/ minderungsrente

von Christoph18.03.2011 | 13:04
2918 Ansichten
7 Antworten
Guten Tag, mein Name ist Christoph ich bin 1979 geboren und ich seit Ende März 2010 nach nicht einmal 6 Monaten Arbeit, auf Grund schwerer gesundheitlicher Probleme nicht mehr fähig einer geregelten Arbeit nachzugehen. Das Arbeitsverhältnis wurde Ende März 2010 beendet. Seitdem lebe ich mehr schlecht als recht von privater Unterstützung. Meine Frage ist, ob ich auch bei meinen kaum vorhandenen Einzahlungen auch anrecht auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder im Falle der verminderten Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente habe. Ich wäre auch bereit freiwillige Beitragszahlungen zu leisten, sofern dies meine Situation begünstigt. Ich beziehe kein ALG und keine Hartz IV. Vielen Dank für Ihre Hilfe, Christoph

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.03.2011 | 14:20

Hallo Christoph,

wenn die 6 Monate Arbeit Ihre einzigen Pflichtbeiträge sind, könnte es wirklich schwierig werden mit einer EM-Rente.

Es gibt zwar die Möglichkeit, die Wartezeit und die sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente unter erleichterten Bedingungen zu erfüllen, wenn die Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach einer Ausbildung eintritt (sogeanannte vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI). Dafür ist aber in einer bestimmten Rahmenfrist eine Pflichtbeitragszeit von wenigstens einem Jahr erforderlich.

Alternative wäre die "Grundsicherung bei Erwerbsminderung", die eine dauerhafte und volle Erwerbsminderung voraussetzt.

Zu beiden Leistungen (Rente und Grundsicherung) können Sie sich in einer Auskunfts- und Beartungsstelle der DRV beraten lassen. Dort kann anhand Ihrer individuellen Daten genau geschaut werden, welche Leistung in Frage kommt und vielleicht beantragt werden sollte.

6 Antworten

Christopham 18.03.2011 | 15:38
Besten Dank für Ihre rasche Auskunft!
Klemensam 18.03.2011 | 15:27
Wie geht das denn an, das man mit schon 32 Jahren bisher nur insgesamt 6 Monate versicherungspflichtig in seinem Leben gearbeitet hat ? Das kann doch unmöglich sein. Oder ist das ein Mißverständnis ? Nähere Angaben zu ihrer gesamten ! Erwerbsbiographie wären darum von Vorteil.
Klemensam 18.03.2011 | 16:39
Christoph schrieb

Sie haben nicht falsch gelesen.

Menschen mit Behinderung können in manchen Fällen nicht einen Tag in ihrem Leben arbeiten.

Ich weiß nicht, was eine Aussage wie: "Wie geht das denn..." an hier verloren hat.

Etwas mehr Respekt stünde Ihnen gut.

Wie geht das denn an, das man mit schon 32 Jahren bisher nur insgesamt 6 Monate versicherungspflichtig in seinem Leben gearbeitet hat ? Das kann doch unmöglich sein. Oder ist das ein Mißverständnis ? Nähere Angaben zu ihrer gesamten ! Erwerbsbiographie wären darum von Vorteil.
Sie haben nicht falsch gelesen. Menschen mit Behinderung können in manchen Fällen nicht einen Tag in ihrem Leben arbeiten. Ich weiß nicht, was eine Aussage wie: "Wie geht das denn..." an hier verloren hat. Etwas mehr Respekt stünde Ihnen gut.
Das Sie behindert sind und deshalb nicht länger als diese 6 Monate arbeiten konnten, ging aber aus ihrem Beitrag leider nicht hervor. Sorry dann für dafür und allles Gute für Sie.
ProblemeClemensam 21.03.2011 | 23:27
GanzBlödeFrage! schrieb
Wie geht das denn an, das man mit schon 32 Jahren bisher nur insgesamt 6 Monate versicherungspflichtig in seinem Leben gearbeitet hat ? Das kann doch unmöglich sein. Oder ist das ein Mißverständnis ? Ich glaube nicht! Sind wir hier in einem Forum wo Menschen gesundheitliche Probleme haben!!!!!!!!!!!! Also was soll ihre DUMME Frage? Suchen Sie sich eine andere Aufgabe, weil hier sind sie definitiv FALSCH!!!!!!!!!!! Sie wollen an liebsten das hier alle Ihre volle Biografie reinsezten, gehts noch!!!!!!! Machen sie das doch mal!!!!!!!!!!!!
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