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Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

von Jörg03.04.2017 | 10:13
1487 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe ich bei mehreren chronischen Erkrankungen,verschiedenen anderer Gesundheitsstörungen und Pflegegrad 2 einen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente? Rentenrechtliche Vorraussetzungen sind erfühlt. Danke im Vorraus Jörg

6 Antworten

Schadeam 03.04.2017 | 10:18
Diese Zusage wird Ihnen niemand im Forum geben - stellen Sie den Rentenantrag mit entsprechenden med. Unterlagen und Sie wissen nach ca. 3 Monaten Bescheid ob Sie Rente bekommen oder nicht.
Fortitude oneam 03.04.2017 | 12:32
Diese Frage können nur Sie persönlich und Ihre Fachärzte beantworten. Wichtig ist das Ihre Krankenakte auf den neuestsn Stand ist, Konsultieren Sie Ihre Fachärzte und Hausarzt kontinuierlich. Stellen Sie einen Erwerbsminderungsrenten Antrag. Informieren Sie Ihre Fachärzte darüber. Und machen Sie sich Gedanken über Ihre Leistungsfähigkeit. Warum und Wo fühlen Sie sich erwerbsgemindert? Also auch im täglichen Leben, in der Freizeit ect. Nur wenn Sie es wirklich wollen, kann es zum Erfolg führen. Beste Gesundheit u dviel Erfolg.
Fortitude oneam 03.04.2017 | 14:39
Krank geschrieben hat nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun. Normalerweise hat auch ein GDB und Pfldgegrad hat keinen Einfluss. Man liest es. Ich bin da andere Meinung. Da Sie ja schon vorm SG sind, hoffe ich für Sie, daß es für Sie positiv ausgeht.
Jörgam 03.04.2017 | 14:08
Ich bin seit 2013 krankgeschrieben,bin in der 2.Instanz vor dem Sozialgericht.Ich kann nicht verstehen,wenn ich plegebedürftig bin,daß ich gleichzeitig noch erwerbsfähig sein kann.
kukukam 03.04.2017 | 14:44
Erwerbsgemindert ist man,wenn mehr als 6 Monate lang keine Verbesserung zu erwarten ist und ein Pflegegrad ermöglicht u.U. auch eine Erwerbstätigkeit.Beides sind leider unterschiedliche Paar Schuhe.Haben Sie schon eine Ablehnung der EM-Rente(wegen Sozialgericht)?Sind dort Verweisungsberufe aufgeführt?
W*lfgangam 03.04.2017 | 19:43
Zitat von kukuk anzeigenausblenden
...sonst würde sich Jörg ja wohl nicht bereits in der 2. Instanz befinden - wegen Anspruch auf 6 Jahre Krankengeld wird er sich sicher nicht beim LSG rumbalgen ;-) Natürlich geht das aus seiner Ausgangsfrage nicht hervor, könnte sich auch rein um die Pflegestufe/-grad handeln; und welche Einkünfte er über die 'Aussteuerung' hinaus durch KK anschließend erhalten hat/bis heute /welche Anträge auf Ersatzleistungen gestellt worden sind, bleibt auch völlig im Dunklen. Sein Anwalt vertritt ihn hoffentlich effektiver, als er seine Frage hier gestellt hat. Gruß w.
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