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Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Behinderung von Geburt an

von Dachdecker03.06.2018 | 18:18
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3 Antworten

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Mein Sohn ist von Geburt an behindert und wird aufgrund seiner Behinderung nie Vollzeit arbeiten können. Er arbeitet auf einer Teilzeitstelle (20 h) im regulären Arbeitsmarkt, mehr arbeiten ging aufgrund der Behinderung seit dem Berufseinstieg nicht. Andere mit seiner Behinderung bekommen nach 20 Jahren WfbM eine Erwerbsminderungsrente. Nun wurde meinem Sohn geraten, eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da er laut Gutachten eben teilweise erwerbsgemindert ist. Die Rente wurde bewilligt, die Wartezeit ist erfüllt. Ist es korrekt, dass als Gehalt kein fiktives Vollzeiteinkommen genommen worden ist? Müsste das nicht getan werden, wenn die teilweise Erwerbsminderung von Geburt an besteht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein, auch wenn Ihr Sohn teilweise erwerbsgemindert ist, wird für ihn nur das Entgelt rentenrechtlich berücksichtigt, für das er Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Als Arbeitsnehmer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist das sein Teilzeitentgelt. Die geminderte Erwerbsfähigkeit wird jedoch trotzdem berücksichtigt. Für Ihren Sohn werden ab dem Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung monatlich noch Zurechnungszeiten angerechnet. Die Entgeltpunkte für diese Zeiten werden den Entgeltpunkten für die Beitragszeiten noch hinzugerechnet.

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2 Antworten

W*lfgangam 03.06.2018 | 19:33
Hallo Dachdecker, so wie Sie es schildern, wurde die teilweise EM wohl im Rahmen des Rentenantrag erst unmittelbar bei/vor Antragstellung, und nicht auf den Zeitpunkt der Geburt festgestellt. Ist aber nebensächlich ... Für die Berechnung der EM-Rente wird daher die verbleibende Zeit bis 62+ mit dem Durchschnittswert der bisherigen Versicherungszeiten bewertet - ob nun teil- oder Voll-EM, ob nun WfbM oder nicht, ändert nichts an dieser Durchschnitts'hoch'rechnung. Das tatsächlich der DRV gemeldete SV-Einkommen ist maßgebend, die WbfM-Beschäftigungen erhalten einen fiktiven 'Zuschlag' (auf 80 % eines Durchschnittseinkommens), das wars. Gruß w.
Werner67am 04.06.2018 | 07:07
Wenn die teilweise Erwerbsminderung tatsächlich schon ab Geburt vorliegt, hat er überhaupt keinen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Eintritt der teilweisen EM (Geburt) noch nicht vorlagen. Eine Rentenzahlung nach 20 Jahren Beitragszahlung (z.B. WfB) erfolgt nur in Fällen, in denen eine VOLLE Erwerbsminderung vorliegt. Wenn ihm trotzdem eine Rente wegen teilweiser EM bewilligt wurde, geht man vermutlich von einem später eingetretenen Leistungsfall aus. Gruß Werner.
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