Nein, auch wenn Ihr Sohn teilweise erwerbsgemindert ist, wird für ihn nur das Entgelt rentenrechtlich berücksichtigt, für das er Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Als Arbeitsnehmer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist das sein Teilzeitentgelt. Die geminderte Erwerbsfähigkeit wird jedoch trotzdem berücksichtigt. Für Ihren Sohn werden ab dem Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung monatlich noch Zurechnungszeiten angerechnet. Die Entgeltpunkte für diese Zeiten werden den Entgeltpunkten für die Beitragszeiten noch hinzugerechnet.