Den Beiträgen ist nichts mehr hinzuzufügen. Beeilen Sie sich, schon die Terminvereinbarung in der Auskunfts- und Beratungsstelle wäre ausreichend. Eine Nachzahlung gibt es höchstens für die letzten zwölf Monate ab Antragstellung. Die Terminvereinbarung gilt bereits als Antragstellung.