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Anspruch auf Halbwaisenrente

von Armin23.07.2009 | 09:57
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3 Antworten

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Seit kurzem betreue ich einen jungen Mann der 20 Jahre alt ist. Seine Mutter ist bereits vor 10 Jahren verstorben, sein Vater ist ein Pflegefall, ... Mit 18 absolvierte er seinen Hauptschulabschluss, danach arbeitete er ein Jahr als Hilfsarbeiter und befindet sich seit einem Jahr in einer betrieblichen Erstausbildung. Bekommt dieser junge Mann HWR, in welcher Höhe, und wo kann er dies beantragen. Wohhaft in Herbolzheim (Baden). MFG Armin

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen ist nichts mehr hinzuzufügen. Beeilen Sie sich, schon die Terminvereinbarung in der Auskunfts- und Beratungsstelle wäre ausreichend. Eine Nachzahlung gibt es höchstens für die letzten zwölf Monate ab Antragstellung. Die Terminvereinbarung gilt bereits als Antragstellung.

2 Antworten

KSCam 23.07.2009 | 12:16
Wenn die verstorbene Mutter zu Lebzeiten rentenversichert war, hatte der junge Mann ja wahrscheinlich schon bis 18 einen Halbwaisenrentenanspruch und dann müsste er sich ja nur noch erneut melden, dass er sich nun in Berufsausbildung befindet. Den Antrag stellt er entweder im Rathaus Herbolzheim (gut informierte Kreise wissen, dass der dortige Bürgermeister im früheren Leben eine Außenstelle der DRV geleitet hat) oder er vereinbart einen Termin bei der Außenstelle in Freiburg in der Heinrich von Stefan Str.). Über die Höhe laäßt sich nicht spekulieren, weil keiner die Versicherungszeiten der verstorbenen Mutter kennt.....
Vorsichtam 23.07.2009 | 12:38
Auf jeden Fall noch diesen Monat zu den von KSC genannten Stellen und Halbwaisenrente beantragen!! Diese wird max. 1 Jahr rückwirkend gezahlt. Sonst verliert er ggf. einen Monat. Sterbeurkunde Mutter, Perso der HWaise, Lehrvertrag (Originale!)und am besten ein aktuelle Bestätigung des Betriebs, daß Lehre aktuell noch und bis vorauss.xx.xx.xxxx noch läuft. MfG
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