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Experten-Antwort

Anspruch auf Halbwaisenrente während des Studiums

von VW10.11.2017 | 07:32
435 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage bzgl. des Anspruchs auf Zahlung von Halbwaisenrente während des Studiums. Der Fall sieht folgend aus: Am 7. April 2017 habe ich die Bachelorarbeit abgegeben und am 01.06.2017 erhielt ich eine E-Mail über die Benachrichtigung meines Prüfungsergebnisses. Habe ich nun einen Anspruch bis zum 7. April oder bis zum 1. Juni? Also besteht der Anspruch bis zur Abgabe der letzten Prüfungsleistung oder bis zum Zugang des Prüfungsergebnisses? Mit freundlichen Grüßen Vanessa W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vanessa,

die Ausbildung endet mit dem Tag der letzten Prüfung, wenn der Waise dabei das Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird. Wird der Waise das Prüfungsergebnis erst später bekannt gegeben, so ist Endzeitpunkt der Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Unter „Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses“ ist eine verbindliche Aussage zu verstehen, ob die Waise bestanden oder nicht bestanden hat.

So wie Sie den Fall schildern, haben Sie erst durch die E-Mail von Ihrem Prüfungsergebnis erfahren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Angelaam 10.11.2017 | 08:12
Ja
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