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Experten-Antwort

Anspruch auf Halbwaisenrente zwischen Ausbildung und Studium

von Lea11.03.2016 | 16:07
1230 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich befinde mich zur Zeit im zweiten Ausbildungsjahr und möchte meine Ausbildung zum 30.08.2016 zugunsten eines Studiums abbrechen, das am 01.10.2016 beginnt. In dieser Zwischenzeit möchte ich jobben gehen, bleibt mir die Rente für September und das Studium erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von ergtz kann zugestimmt werden. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann eine Waisenrente auch für die Zeit zwischen zwei Ausbildungen gewährt werden, wenn die nachfolgende Ausbildung spätestens am 1. Tag des 5. Monats nach dem Monat der Beendigung der vorangegangenen Ausbildung beginnt (Übergangszeit von 4 Monaten).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nahlaam 11.03.2016 | 16:14
Soweit ich weiß ja, weil zwischen beiden Ausbildungsabschnitten weniger als vier Monate liegen.
Deutsche Rentenversicherung
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