Hallo he, Sie haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit aus konjunkturellen Gründen kürzen muss, und dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt hat. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen in der Regel nichts veranlassen. Hinsichtlich Ihres konkreten Anspruches sollten Sie sich in erster Linie an Ihre Arbeitgeberin/Arbeitgeber oder nachrangig an die Agentur für Arbeit wenden.