Hallo Frank,
auf eine vielschichtige Frage der Versuch einer kurzen Antwort: Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine med. Reha liegen a u c h vor, sofern Erwerbsminderung vorliegt, bzw. droht und die allg. Vorversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist. Bei dieser Vorversicherungszeit werden auch Zeiten der frw. Beitragszahlung berücksichtigt.
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