Hallo Marianne,
ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Überprüfungsantrag zum Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte zu stellen und dabei die Unterlagen über Ihre Schwerbehinderung beizufügen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob anstelle der Altersrente für langjährig Versicherte auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gezahlt werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ist der Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte bereits bindend?
Ist der Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte bereits bindend?
Wie kann man denn überhaupt in diese Situation kommen? Haben Sie sich denn überhaupt nicht vor dem Antrag erkundigt und bei der Antragstellung helfen lassen? Sehr fahrlässig und völlig unnötig. Die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers freut sich sicher über diese gut vermeidbare zusätzliche Arbeit.
völlig wurst, ob bindend oder nicht
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0034.html#doc1576704bodyText6
lesen sie sich mal Punkt 3.1. den 4 und 5. Abschnitt durch.
So schlimm ist es für die Sachbearbeitung nicht. Ab und zu kommt sowas nämlich vor. Nicht weil der Versicherte das vergisst, dass er Schwerbehindert ist, sondern weil das Landesverwaltungsamt ewig braucht eine Schwerbehinderung festzustellen.
Der Fall liegt aber nicht vor. Sie hat es vergessen.
So schlimm ist es für die Sachbearbeitung nicht. Ab und zu kommt sowas nämlich vor. Nicht weil der Versicherte das vergisst, dass er Schwerbehindert ist, sondern weil das Landesverwaltungsamt ewig braucht eine Schwerbehinderung festzustellen.
Ich denke man kann nicht von einer Altersrente in eine andere Altersrente wechseln?
Dann überlassen Sie das Denken besser anderen und lesen die zuvor genannten Gesetzeserläuterungen.
Ich denke man kann nicht von einer Altersrente in eine andere Altersrente wechseln?
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