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Experten-Antwort

Anspruch auf Rente wegen Schwerbehinderung rückwirkend

von Marianne08.10.2023 | 09:11
431 Ansichten
14 Antworten
Ich beziehe seit 10 Monaten Rente für langjährige Versicherte, obwohl ich schwerbehimdert (GdB 50%) bin, was ich beim Rentenantrag leider nicht angegeben habe. Kann ich jetzt noch den Irrtum korrigieren lassen und die höhere Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2023 | 04:55

Hallo Marianne,

 

ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Überprüfungsantrag zum Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte zu stellen und dabei die Unterlagen über Ihre Schwerbehinderung beizufügen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob anstelle der Altersrente für langjährig Versicherte auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gezahlt werden kann. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Renteam 08.10.2023 | 09:29
Ja in dieser Konstellation gibt es wirklich noch eine Möglichkeit die Rente ändern zu lassen, aber nur wenn der GDB von mindestens 50 auch ab dem ursprünglichen Rentenbeginn gilt.
Klugpuperam 08.10.2023 | 10:06
Ist der Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte bereits bindend?
Renteam 08.10.2023 | 10:31
Klugpuper schrieb

Ist der Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte bereits bindend?

völlig wurst, ob bindend oder nicht https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… lesen sie sich mal Punkt 3.1. den 4 und 5. Abschnitt durch.
marianneam 08.10.2023 | 10:32
Klugpuper schrieb

Ist der Bescheid über die Altersrente für langjährig Versicherte bereits bindend?

Ja, schon längst ist der Rentenbescheid bindend.
Unnötig!am 08.10.2023 | 10:51
Wie kann man denn überhaupt in diese Situation kommen? Haben Sie sich denn überhaupt nicht vor dem Antrag erkundigt und bei der Antragstellung helfen lassen? Sehr fahrlässig und völlig unnötig. Die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers freut sich sicher über diese gut vermeidbare zusätzliche Arbeit.
Renteam 08.10.2023 | 10:56
Unnötig! schrieb

Wie kann man denn überhaupt in diese Situation kommen? Haben Sie sich denn überhaupt nicht vor dem Antrag erkundigt und bei der Antragstellung helfen lassen? Sehr fahrlässig und völlig unnötig. Die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers freut sich sicher über diese gut vermeidbare zusätzliche Arbeit.

So schlimm ist es für die Sachbearbeitung nicht. Ab und zu kommt sowas nämlich vor. Nicht weil der Versicherte das vergisst, dass er Schwerbehindert ist, sondern weil das Landesverwaltungsamt ewig braucht eine Schwerbehinderung festzustellen.
Klugpuperam 08.10.2023 | 11:44
Rente schrieb

völlig wurst, ob bindend oder nicht

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0034.html#doc1576704bodyText6

lesen sie sich mal Punkt 3.1. den 4 und 5. Abschnitt durch.

Nach eindeutigem Freifahrtsschein sieht mir das aber auch nicht aus. Allerdings verdiene ich meinen Lebensunterhalt auch nicht mit Rechtsgeschäften.
Oh Mannam 08.10.2023 | 13:10
Mike schrieb

Der Fall liegt aber nicht vor. Sie hat es vergessen.

Dafür müsste @ Rente aber erst richtig lesen und erst dann seinen Senf hinzugeben.
Antwortixam 08.10.2023 | 18:44
Fragolorix schrieb

Ich denke man kann nicht von einer Altersrente in eine andere Altersrente wechseln?

Dann überlassen Sie das Denken besser anderen und lesen die zuvor genannten Gesetzeserläuterungen.
Wuschelam 09.10.2023 | 08:11
Fragolorix schrieb

Ich denke man kann nicht von einer Altersrente in eine andere Altersrente wechseln?

Wenn beide Rentenarten zum selben Zeitpunkt beginnen, ist es kein Wechsel. Ein Wechsel wäre es nur, wenn eine Rentenart später als die andere beginnen würde. Sowas wäre dann tatsächlich ausgeschlossen.
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