Hallo Petra,
damit die Pflegekasse Ihnen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ist es nicht notwendig mit Ihrem Lebenspartner verheiratet zu sein.
Die Voraussetzungen für Beiträge durch die Pflegekasse sind:
- Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen.
- Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden.
- Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
In wie weit sich die Pflege auf Ihre Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt können Sie hier entnehmen:
Angehörige pflegen | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Den entsprechenden Antrag stellen Sie bitte bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung