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Experten-Antwort

Anspruch auf Rentenpunkte bei Pflege ohne Heirat

von Petra04.10.2024 | 06:57
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich zusätzliche Rentenpunkte erhalten,wenn ich meinen Lebenspartner pflege, obwohl wir nicht verheiratet sind,wenn alle anderen Voraussetzungen zutreffen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

 

damit die Pflegekasse Ihnen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ist es nicht notwendig mit Ihrem Lebenspartner verheiratet zu sein.

 

Die Voraussetzungen für Beiträge durch die Pflegekasse sind:

 

-       Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen.

-       Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden.

-       Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

 

In wie weit sich die Pflege auf Ihre Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt können Sie hier entnehmen:

 

Angehörige pflegen | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Den entsprechenden Antrag stellen Sie bitte bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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