Hallo Dieter,
sofern sich Ihr anrechenbares Einkommen mindert, ist es möglich, dass ein Witwerrentenanspruch wieder aufleben kann. Sie sollten sich diesbezüglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung