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Experten-Antwort

Anspruch auf Rentenzahlung ( auch teilweise ) von meiner 2011 verstorbenen Frau ?

von Dieter12.01.2026 | 17:15
227 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit Januar 2026 bin ich offiziell in Rente. Vorher war ich vier Jahre in Altersteilzeit mit entsp. Gehaltszahlungen von meinem Arbeitgeber. Als meine Frau 2011 verstarb, habe ich noch drei Monate Witwerrente bekommen, dann wg. des relativ hohen Verdienstes nichts mehr. Da meine Rente jetzt um einiges niedriger ausfällt, wäre nun meine Frage folgende: Habe ich nun Anspruch auf ( auch teilweise ) die von meiner Frau erworbenen Rentenzahlungen ? Vielen Dank für eine Rückmeldung von ihrer Expertenseite. Mit lieben Grüßen Dieter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2026 | 09:05

Hallo Dieter,

 

sofern sich Ihr anrechenbares Einkommen mindert, ist es möglich, dass ein Witwerrentenanspruch wieder aufleben kann. Sie sollten sich diesbezüglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Kurz und knapp am 12.01.2026 | 17:27
Ja, gut möglich. Der Freibetrag liegt bei 1076 Euro. Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40%auf die Rente angerechnet. Wenn sich Ihr Einkommen verringert hat, kann wieder ein monetärer Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen.
KSCam 12.01.2026 | 17:29
Grundsätzlich ja, hängt aber individuell von Ihren Arbeits- und Renteneinkünften ab Das müssen Sie individuell mit der Stelle regeln, die damals für 3 Monate gezahlt hat. Dort wird alles neu geprüft werden.
Königam 12.01.2026 | 19:31
Teilen Sie Ihre geänderten Einkünfte dem zuständigen Rententräger für die Witwerrente mit und warten Sie den Bescheid ab (in Ihrem damaligen Bescheid steht, dass Sie Einkommensveränderungen mitteilen sollen).
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