Guten Tag,
wenn Sie nach dem Arbeitslosengeldbezug einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, würde das Arbeitslosengeld II von dem Jobcenter weitergezahlt werden und der Rentenversicherungsträger würde dem Jobcenter dies erstatten.
In Ihrer Konstellation besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.
Freundliche Grüße