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Experten-Antwort

Anspruch auf Übergangsgeld bei ALG II-Bezug

von Muschelsammlerin05.03.2014 | 19:44
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5 Antworten

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Im September 2013 wurden mir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, durch die RV Bund, bewilligt. Seit 2002 bin ich Hausfrau. Seit 31.01.14 beziehe ich ALG II. Vom 17.02.- 27.01.14 bin ich bei einer EBA-Maßnahme. Danach steht ein RVT u. eine Umschulung an. Bekomme ich in dieser Zeit Übergangsgeld von der Rentenversicherung oder ALG II? Letzteres wäre für mich von Nachteil, da ich ALG II nur als Darlehen bewilligt bekommen habe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

für das RVT und die Umschulung besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld. Da hier nicht bekannt ist, was sich hinter der EBA-Maßnahme verbirgt, sollten Sie sich zur EBA-Maßnahme direkt mit dem bewilligenden Rentenversicherungsträger (DRV Bund) in Verbindung setzen.

Viele Grüße

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4 Antworten

Nick L. Beckam 06.03.2014 | 07:46
Sie haben leider keinen Anspruch auf Übergangsgeld, da nicht unmittelbar vor Beginn der Zahlung von ALG II Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Geregelt ist das in § 20 SGB VI.
???am 06.03.2014 | 08:47
Bei LTA-Leistungen haben Sie immer Anspruch auf Übergangsgeld. Ob es höher sein wird als Ihr AlG II ist wieder eine andere Frage. Zur Berechnung des Übergangsgeldes bei LTA wurde hier im Forum schon einiges geschrieben.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 06.03.2014 | 09:42
Hallo Muschelsammlerin, entgegen der Aussage von "Nick L. Beck" haben Sie bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird in Ihrem Fall aus der tariflichen Regelung berechnet, die Ihrer letzten ausgeübten Tätigkeit (in Ihrem Fall wahrscheinlich 2001) nach heutige Tarifregelung entsprechen würde. Das als Darlehen gezahlte Arbeitslosengeld II (sofern es während der Maßnahme weitergezahlt wurde) wird im Rahmen eines Erstattungsanspruches abgerechnet, damit Sie keine Doppelleistungen erhalten.
Muschelsammlerinam 06.03.2014 | 15:51
Hallo, herzlichen Dank für Ihre Antworten, sie waren sehr hilfreich für mich. Viele Grüße Muschelsammlerin
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