Guten Morgen,
für das RVT und die Umschulung besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld. Da hier nicht bekannt ist, was sich hinter der EBA-Maßnahme verbirgt, sollten Sie sich zur EBA-Maßnahme direkt mit dem bewilligenden Rentenversicherungsträger (DRV Bund) in Verbindung setzen.
Viele Grüße