Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

anspruch auf übergangsgeld nach der med reha

von jenny25.09.2009 | 16:45
1290 Ansichten
2 Antworten
hallo! hier kurz mein sachverhalt: mache noch 3 wochen eine medizinische reha u soll laut reha-berater nun eine berufliche reha anhängen, da ich nur 3 std belastbar bin und eine betriebliche umschulung geplant ist. da berufliche reha aber erst noch hier im haus beantragt werden muss und wahrscheinlich NCHT mehr bis zu meinem entlassungstermin in 3 wochen aus berlin entschieden werden kann, wird die maßnahme wohl erst mal beendet werden müssen. da ich bei der krankenkasse bereits ausgesteuert bin und keinen anspruch mehr auf krankengeld habe, werd ich wohl hartz4 beantragen müssen. wenn berlin mir dann die berufliche reha bewilligt, habe ich dann wieder anspruch auf übergangsgeld? wenn ja? in höhe von hartz4 oder in höhe des übergangsgeldes während meiner jetztigen 9-monatigen medizinischen reha? unter welchen voraussetzungen und in welchem zeitrahmen hätte ich anspruch auf zwischenübergangsgeld zwischen der medizinischen und der beruflichen reha? lg jenny

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.09.2009 | 08:18

Wenn Sie noch nicht vom Rehabilitations-Fachberater darauf hingewiesen worden sind: Bitte stellen Sie sofort einen schriftlichen Antrag auf Zwischenübergangsgeld!

Das Zwischenübergangsgeld wird gezahlt, wenn

1. eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, eine sonstige Leistung zur Teilhabe oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben abgeschlossen ist und

2. weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Übergangsgeld begründen, und

3. aus Gründen, die Versicherte nicht zu vertreten haben, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht unmittelbar im Anschluss erbracht werden kann und

4. in der Zeit zwischen den Leistungen

• Versicherte arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder

• in eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden können.

1 Antworten

jennyam 28.09.2009 | 15:03
zum einen sagte mir mein reha-berater, daß ich wohl keinen anspruch auf zwischenübergangsgeld habe, wenn ich aus einer med. rpk-maßnahme komme und in eine berufliche reha gehe. zum anderen soll die berufliche reha wohl erst mal nur ein arbeitstraining sein, um die belastbarbkeit zu trainieren und zu stabilisieren. und zum 3. hat meine psychologin wohl vor, mich als arbeitsfähig für 4 std zu entlassen. sollte also kein zwischenübergangsgeld gezahlt werden, was für ein übergangsgeld würde ich dann bekommen, wenn die berufliche reha dann später nach bewilligung wieder beginnen würde??? (hartz4-höhe oder höhe der ÜG der letzten med reha?) und könnt ihr mir bitte den abschnitt: " ... in eine zumutbare beschäftigung aus gründe, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden können..." erklären ??? bedeutet das, eine med. reha ist zu ende, ich kann 4 std in einem bestimmen job arbeiten gehen, finde aber keinen job, weil der arbeitsmarkt keinen hergibt? und bekomme daher weiter übergangsgeld?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026