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Experten-Antwort

Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei ALG1/EM-Rente

von Peter Huber20.11.2025 | 13:43
294 Ansichten
10 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen und habe eine Frage zum Thema Urlaubsabgeltung. Dazu möchte ich zunächst meine Situation schildern: Meine Rente wurde rückwirkend zum 01.07.2025 bewilligt. Monatlich ausbezahlt wird die Rente ab 12/25. Die Rente der zurückliegenden Monate wurde zunächst einbehalten. Von 02/25 bis einschließlich 10/25 habe ich ALG1 bezogen. Deshalb hat die Arbeitsagentur nachvollziehbarerweise eine Erstattung direkt bei der DRV geltend gemacht. Mein seit dem ALG1-Bezug ruhendes Arbeitsverhältnis endete (laut Angaben meines Arbeitsgebers) zum Ende des Monats, in welchem die Bewilligung erfolgt ist. Also Ende 10/25. Ein Abschlussgespräch mit meinem Arbeitgeber steht noch aus, da dieser zunächst klären will bzw. scheinbar bei der Arbeitsagentur angefragt hat, ob diese Anspruch auf die enstandene Urlaubsageltung hat. Da ich mich unabhängig informieren möchte, nun auch die Frage: Wer hat in dieser Konstellation Anspruch auf die Urlaubsabgeltung? Danke vorab & viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2025 | 14:29

Hallo Peter Huber,

 

in diesem Forum können nur rentenrechtliche Fragen beantwortet werden. 
Ihre Frage betrifft jedoch das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Volkeram 20.11.2025 | 13:59
Leider völlig falsches Forum. Fragen Sie den Betriebsrat oder Ihren Anwalt.
Arbeitsrechtam 20.11.2025 | 14:05
Sie sollten sich besser selber die Frage stellen, was eine arbeitsrechtliche Frage in einem anonymen Forum zu suchen hat. Nichts! So etwas klärt man mit der Arbeitnehmervertretung oder der zuständigen Gewerkschaft. Mit ein wenig Nachdenken kann man so etwas auch erkennen, bevor man seine Fragen in einem unzuständigen Forum stellt.
Oh Mannam 20.11.2025 | 14:06
Nur weil Sie eine Rente beziehen, gehören doch nicht alle Fragen in ein Rentenforum.
Äußerste Vorsicht!am 20.11.2025 | 16:05
MOMENT! Ihr Arbeitgeber teilt Ihnen einfach mit, dass Ihr Arbeitsverhältnis angeblich automatisch endet? Auf welche Rechtsgrundlage sollte denn diese automatische Beendigung erfolgen? Nur in den allerwenigsten Arbeitsverträgen (oder anwendbaren Tarifverträgen) dürfte drinstehen, dass bei einer BEFRISTETEN EM-Rente das Arbeitsverhältnis automatisch ohne fristgerechte Kündigung endet. Das sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt extrem zeitnah mit Ihrem Betriebsrat oder besser noch, mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären! Denn wenn das nicht automatisch endet, dann muss Ihnen Ihr Arbeitgeber natürlich unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen. Dagegen könnten Sie sich ggf., wenn es sinnvoll erscheint, auch mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit kann die gesetzliche Kündigungsfrist bis zu 7 Monate betragen! Und für diese Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerben Sie natürlich auch weiterhin vollen Urlaubsanpruch, auch wenn Sie krankheitsbedingt gar nicht mehr arbeiten. Am besten ist es, wenn Sie sich gegen das Ende des Arbeitsverhältnisses zur Wehr setzen. Denn solange das noch besteht, haben sie weiterhin Urlaubsanspruch. Da können dann in 2 oder mehr Jahren EM-Rente locker Urlaubsabgeltungsansprüche für 24 Monate oder mehr zusammenkommen, wenn dann irgendwann das bis dahin ruhende Arbeitsverhältnis beendet wird. Klären Sie das unbedingt, nicht dass Ihnen ohne Not ggf. viele tausend Euro durch die Lappen gehen!
Äußerste Vorsicht!am 20.11.2025 | 16:11
Experte/in schrieb

Hallo Peter Huber,

 

in diesem Forum können nur rentenrechtliche Fragen beantwortet werden. 
Ihre Frage betrifft jedoch das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Hier noch die Rechtslage zur Urlaubsabgeltung: https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabge… Und auf Ihre Urlaubsabgeltung hat die Arbeitsagentur keinen Anspruch, nur auf die EM-Rente, die rückwirkend für Zeiträume mit ALG1 gezahlt wird. Sollte die EM-Rente niedriger sein als das ALG1, was meistens der Fall ist, müssen Sie die Differenz NICHT erstatten.
.am 20.11.2025 | 18:22
Ich kann von mir berichten - EM Rentner seit 5/24---- Arbeitsverhältnis beendet - lt Tarifvertrag - Beendigung ist keine Kündigung - es ist ruhend Urlaubsabgeltung volle Tage für das komplette Jahr 24---- Wie es im laufenden Jahr aussieht - weiß ich noch nicht
.am 20.11.2025 | 18:22
Ich kann von mir berichten - EM Rentner seit 5/24---- Arbeitsverhältnis beendet - lt Tarifvertrag - Beendigung ist keine Kündigung - es ist ruhend Urlaubsabgeltung volle Tage für das komplette Jahr 24---- Wie es im laufenden Jahr aussieht - weiß ich noch nicht
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