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Experten-Antwort

Anspruch auf Witwenrente

von M15.08.2016 | 23:12
1559 Ansichten
7 Antworten

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Mein Vater (Rentner, 67 Jahre) lebt in Serbien und hat eine jüngere Frau geheiratet. Diese Frau hat nur mit der Hoffnung auf die Witwenrente geheiratet. Wird Sie Anspruch darauf haben auch wenn die Ehe im Ausland stattgefunden hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ein Anspruch auch auf Witwenrente besteht auch, wenn nie ein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat.

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6 Antworten

W*lfgangam 15.08.2016 | 23:31
Hallo M, bezieht sich Ihre Frage auf Witwenrente aus D? Sofern die Ehe nach dtsch. Standesamtsrecht anerkannt werden würde, hätte sie auch Ansprüche aus seinem Rentenkonto - ob, wie viel, wie lange ...nun, das ist dann etwas differenzierter zu sehen. Dafür müsste man die aktueller Rechtslage für eine Witwenrente hier klären/bewerten - dafür sind Ihre Informationen zu gering. Gruß w.
Mam 15.08.2016 | 23:36
Ja genau aus DE. Hätte Sie ein Recht darauf auch ohne jemals in Deutschland gelebt zu haben?
Bartlam 16.08.2016 | 06:58
Bei den gemachten Angaben gehe ich einfach davon aus, dass Witwenrente nur nach dem neuen Recht bestehen würde. Sollte diese Frau bei dem Tod ihres Vaters bereits mindestens 1 Jahr mit diesem verheiratet gewesen sein, besteht Anspruch auf Witwenrente. Da spielt die Heirat und auch der Wohnort in Serbien keine Rolle.
Mam 17.08.2016 | 14:38
Das Alter spielt also auch keine Rolle?
=//=am 18.08.2016 | 13:05
Nein, das Alter spielt eigentlich für den Grundanspruch keine Rolle. Aber: Ist die Witwe zum Zeitpunkt des Todes jünger als 47 Jahre, gibt es nur die kleine Witwenrente für längstens 24 Kalendermonate. Erzieht sie noch ein eigenes oder Stief-Kind unter 18 Jahren oder ist sie erwerbsgemindert, erhält sie die große Witwenrente
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