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Anspruch auf Witwenrente (Rentenkasse und Unfallversicherung aus beiden Quellen Witwenrente?)

von TrauernderSohn2526.03.2010 | 19:44
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6 Antworten

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Hallo Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Meine Mutter wohnt noch mit mir und meinem jüngeren bruder zusammen. Sie verdienst brutto ca 1.000 EUR mein Vater hatte brutto ca. 2.200 EUR verdient. Meine Frage ist nun welche Ansprüche bezüglich Renten wir gelten machen können. Ich habe gehört über die Berufgenossenschaft und über die gesetzliche Rentenversicherung wäre da was möglich, Witwenrente. Ich würde nun gerne wissen ob die Rente der Berufgenossenschaft auf die Witwenrente über die Rentenkasse angerechnet wird und wie hoch? Der Arbeitgeber meines Vaters meinste ca 70% des Bruttieinkommen würde meiner Mutter zustehen. Ich würde gerne wissen: * Wie lange steht ihr "Witwenrente" über die Berufgenosschaft zu * Wie lange steht ihr "Witwenrente" über die Rentenkasse zu * Werden die Renten einander angerechnet? * Wird das einkommen meiner Bruders (Ausbildung) oder mein einkommen (ältester Sohn, ausgelernt) zur ihrer Witwenrente angerechnet? Wir haben bald einen Termin bei der gestzlichen Rentenkasse und ich würde gerne wissen wo wir was beantragen müssen und was beachtet werden muss damit meine Mutter nicht irgendwann was zurückzahlen muss.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo TrauernderSohn25,

da der Tod aufgrund eines Arbeitsunfalles eingetreten ist, kann sowohl von der Berufsgenossenschaft alsauch von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Witwenrente gezahlt werden. Hierbei erfolgt eine Anrechnung der BG-Rente auf die Rente der DRV. Sollte Ihre Mutter ein den Freibetrag übersteigendes Einkommen beziehen, erfolgt eine Anrechnung bei der Witwenrente aus der Unfallversicherung.

5 Antworten

BGleram 26.03.2010 | 19:55
Schreiben Sie leider nicht: Ist Ihr Vater als Folge eines Arbeitsunfalls verstorben? Denn nur dann wäre die BG zuständig.
TrauernderSohn25am 26.03.2010 | 20:19
Ja mein Vater ist bei einem Unfall während der Arbeit verstorben.
Anspruch auf Witwenrenteam 26.03.2010 | 23:23
Zum Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… Zur Anrechnung von Einkommen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… Zur Anrechnung von Unfall-Hinterbliebenenrente: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__93.html und http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Schadeam 26.03.2010 | 23:33
Ich versuche einige Ihrer vielen Fragen zu beantworten. Ja grundsätzlich bestehen aus beiden Systemen Ansprüche, wobei die gesetzliche Rente möglicherweise gekürzt wird wegen der Höhe der Unfallwitwenrente. Bei 1000 € brutto und dem nach den Kindern zu vermutenden Alter wird wohl das Recht vor 2001 anzuwenden sein und somit braucht sich die Mutter wegen einer Einkommensanrechnung keine Sorgen machen (1000 minus 40% liegt unter den Freibetrag von ca. 720 €). Die Witwenrente wird auf Lebenszeit gewährt, es sei denn Ihre Mutter würde wieder heiraten und wäre dann nicht mehr "Witwe". Sie haben, da nicht mehr in Ausbildung keine Ansprüche, Ihr Einkommen ist allerdings nicht Ihrer Mutter zuzurechnen. Ihr in Ausbildung stehender Bruder (wohl noch nicht 27 Jahre alt?) hat in Abhängigkeit von der Höhe der Ausbildungsvergütung einen Anspruch auf Halbwaisenrente. Alles weitere erklärt Ihnen der Kollege bei der Rentenstelle, wenn Sie dort einen Termin haben, kann dort die Witwen- und Halbwaisenrente beantragt werden und alle anfallenden Fragen werden wohl zu klären sein. Alles Gute.
TrauernderSohn25am 27.03.2010 | 09:36
Ich danke Ihnen und auch den anderen sehr. Die Rente der Unfallversichung wird also angerechnet und die gesetzliche gekürzt dadurch? Nun besser als das sie ganz entfällt. Ich habe meiner Mutter das eben etwas erklärt und sie hat geweint weil sie so erleichtert ist das ihr wohl rente zusteht, wir wissen momentan sonst nicht wie wir das schaffen sollen. Die Ehe meiner Eltern wurde vor 2001 geschlossen und meine Mutter ist über 45 müsste also die große Witwenrente beziehen. Danke noch einmal an Alle
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