Hallo Unkas,
die Hinterbliebenenrente sollten sie umgehend beantragen, wenn dies tats. bisher noch nicht passiert ist.
Umgehend ist in diesem Sinne wirklich als ganz, ganz, ganz, ganz unverzüglich zu verstehen.
Der grds. Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist eindeutig, weil ihre Frau verstorben ist.
Ob tats. eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden kann, wird im Rahmen der Antragstellung und Antragsprüfung (Stichwort Einkommensanrechnung) vorgenommen.
Apropos Stichwort Einkommensanrechnung: In den ersten 3 Kalendermonaten wird keine Einkommensanrechnung vorgenommen. Diese 3 Monate liegen in 2023. Eile ist geboten, da eine Hinterbliebenenleistung für max. 12 Monate rückwärts gezahlt werden kann.
Keinen Antrag zu stellen, beinhaltet das Risiko möglicherweise zustehende Leistungen zu `verschenken`.
Unverzüglich, sofort.
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