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Experten-Antwort

Anspruch auf Witwerrente trotz Arbeit / Alter 59 Jahre

von Unkas09.02.2024 | 12:26
231 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 59 Jahre und seit Februar 2023 verwitwet. Meine verstorbene Frau hat Rentenansprüche erworben. Ich arbeite und werde dies bis 65 / 67 tun. Mir ist nicht klar, ab wann ich in eine Witwerrente beantragen kann oder sollte. Wenn ich selbst in Rente bin? - Oder geht das auch früher? Ich habe ein Kind in der Schule und zwei Kinder im Studium. Freundliche Grüße Unkas

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2024 | 12:37

Hallo Unkas,

 

die Hinterbliebenenrente sollten sie umgehend beantragen, wenn dies tats. bisher noch nicht passiert ist.

Umgehend ist in diesem Sinne wirklich als ganz, ganz, ganz, ganz unverzüglich zu verstehen.

 

Der grds. Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist eindeutig, weil ihre Frau verstorben ist.

Ob tats. eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden kann, wird im Rahmen der Antragstellung und Antragsprüfung (Stichwort Einkommensanrechnung) vorgenommen.

Apropos Stichwort Einkommensanrechnung: In den ersten 3 Kalendermonaten wird keine Einkommensanrechnung vorgenommen. Diese 3 Monate liegen in 2023. Eile ist geboten, da eine Hinterbliebenenleistung für max. 12 Monate rückwärts gezahlt werden kann.

Keinen Antrag zu stellen, beinhaltet das Risiko möglicherweise zustehende Leistungen zu `verschenken`.

3 Antworten

Günther Schabowskiam 09.02.2024 | 12:30
Unverzüglich, sofort.
Du meine Güteam 09.02.2024 | 13:02
Günther Schabowski schrieb

Unverzüglich, sofort.

= ohne schuldhaftes Zögern
kurz und knappam 09.02.2024 | 13:03
Und unverzüglich sofort auch für die Kinder Halbwaisenrente beantragen, auf jeden Fall für das schulpflichtige Kind und für die Studenten, sofern die noch unter 27 sind. Der schnellste Weg wäre in Ihrem Fall, dieses Kontaktformular zu nutzen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Verwenden Sie die Versicherungsnummer Ihrer verstorbenen Frau. Geben Sie an, dass Sie für sich und vorhandene Kinder Hinterbliebenenrente beantragen und um Zusendung der notwendigen Formulare bitten. Damit hätten Sie auf jeden Fall die 'Antragsfrist' gewahrt!! Die Formulare sind natürlich auch online verfügbar, und Sie können also auch alternativ das Wochenende nutzen, und diese ausfüllen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK… auf diese ein/zwei Tage kommt es nun nicht an, aber länger hinauszögern sollten Sie es nicht!!!
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