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Experten-Antwort

Anspruch auf Zuschussrente

von Lotte15.06.2012 | 12:28
1989 Ansichten
7 Antworten

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"b) innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 Jahre Pflichtbeitrag aus Beschäftigung oder Kindererziehung oder Pflege nachweist. Damit werden die Erziehung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr sowie die Pflege von Angehörigen aufgewertet und der Erwerbsarbeit gleichgestellt. c) Zudem muss der Anspruchsteller mindestens 35 Jahre zusätzlich privat (Riester-Rente) oder betrieblich vorgesorgt haben." Hallo meine Frage wäre: Bekommt man die Zuschussrente nur, wenn man 35 Jahre zusätzlich vorgesorgt hat? Ich hatte 34 Beitragsjahre, bin seit 4 Jahren Em-Rentner und bekomme als Teilzeitarbeitende Mutter nur eine Minirente. Wie sind da die Voraussetzungen, da ich meine zusätzliche Altersvorsorge (Pensionskasse) bei Rentenantritt hab auszahlen lassen, da die Summe so gering war. Herzlichen Dank für die Gedanken zu meinem Problem.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotte,

die Zuschussrente wird z.Zt. von der Bundesregierung diskutiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu geplanten Gesetzesvorhaben keine Einschätzung bzw. Stellungnahme abgeben können.

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6 Antworten

wam 15.06.2012 | 12:56
Zuschussrente ist noch nicht beschlossen
Lotteam 15.06.2012 | 13:24
Ja, das weiß ich schon, ich habe mich halt gedanklich damit beschäftigt, "was wäre wenn"! :-)
Lotteam 15.06.2012 | 14:41
Schade...nun ja, hoffen kann ich ja...dass ich dann zu diesem Kreis gehören werde... trotzdem DANKE
Lotteam 17.06.2012 | 23:09
Schade. Nun ja, hoffen kann ich ja, dass ich dann zu diesem Kreis gehören werde.
http://www.zuschussrente-aktuell.de/
Auf dieser Seite war ich ja und dann erst entstand meine Frage. Aber trotzdem Danke dafür, ich wollte halt wissen, ob die Zeit der EM-Rente zu den 35 bzw. 40 Beitragsjahren dazugehören. Ich zahl ja keinen Beitrag mehr...
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