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Experten-Antwort

Anspruch gr. Witwenrente

von J H10.11.2016 | 15:20
1106 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe 1998 geheiratet, mein Mann war 1971 und ich bin 1972 geboren. Mein Mann starb 2007 und ich erhielt wegen der Erziehung des Kindes die große Witwenrente. 2013 wurde meine Tochter 18 Jahre alt und die große Witwenrente fiel weg. Man sagte mir dass nun neues Recht gelte und ich keine kleine WiRente erhalte, da diese in der großen bereits aufgegangen sei. Ich erhalte seitdem keine Rente mehr. War diese Auskunft richtig? Habe ich jetzt, wenn ich das Alter von 45 erreiche wieder einen Anspruch auf Witwenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "Lux".

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4 Antworten

Luxam 10.11.2016 | 15:34
Hallo J H, die Auskunft war richtig und es ist auch richtig, dass Sie ab dem 45. Lebensjahr wieder Anspruch auf die große Witwenrente haben. Eine Einkommensanrechnung wird natürlich geprüft. Sie sollten ca. 2 Monate vor Ihrem 45 Geburtstag den Antrag auf die erneute Zahlung der Witwenrente stellen.
Jham 10.11.2016 | 21:36
Vielen Dank. Ab wann hätte ich Anspruch auf rentenabfindung?
W*lfgangam 10.11.2016 | 23:11
Hallo Jh, sofort nach Wiederheirat. Sie erhalten den Durchschnittsbetrag der letzten _ gezahlten_ Jahresrente als 2-fachen Jahresbetrag. > Ich erhalte seitdem(2013) keine Rente mehr. Das sieht dann aber schlecht aus/zz. keine Abfindung möglich. Schieben Sie die Heirat auf, bis wenigstens wieder 1 Jahr lang die Witwenrente gezahlt worden ist. Gruß w.
JHam 11.11.2016 | 13:15
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
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