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Experten-Antwort

Anspruch Krankengeld?

von A. schneider30.09.2010 | 13:25
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vom 01.11.2005 bis 01.2006 gearbeitet und ab da bis 08.2006 arbeitsunfähig, seither beziehe ich bis heute eine Erwersminderungsrente. Wenn die jetzt nicht verlängert wird habe ich einen Restanspruch von den 10 Monaten Krankengeld. Welches Gesetz gibt es da bzw. regellt das.???

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage betrifft das Recht der Krankenversicherung. Dieses Forum ist deshalb nicht der richtige Ort zur Klärung Ihres Problems. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

(Vielleicht hilft Ihnen § 50 Abs. 1 S. 1 SGB V weiter ?)

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4 Antworten

Machts Sinnam 30.09.2010 | 14:11
Vermutlich fehlt es an einer die Krankengeldgewährung umfassenden Krankenversicherung. Da hilft die Krankenkasse oder das Krankenkassenforum weiter. Aber während des Bezugs der vollen Erwerbsminderungsrente besteht Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung, wenn unmittelbar vorher – wie hier durch das Arbeitsverhältnis bzw. den Krankengeldbezug – Versicherungspflicht bestand. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html Damit kann die Anwartschaftszeit erfüllt, also grundsätzlich ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden. Also: rechtzeitig handeln, bevor die Rente ausläuft, zunächst bei der Rentenversicherung und vorsorglich auch beim Arbeitsamt, auch falls nur noch eine halbe EM-Rente gewährt würde.
Schadeam 30.09.2010 | 13:52
Wäre es nicht das allereinfachste diese Frage aus dem Krankenkassenrecht Ihrer Kasse, bzw. in einem Forum der KV zu stellen?
toplineam 30.09.2010 | 22:48
Wichtig für alle, die derzeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und deren Verlängerung beantragen, aber nicht wissen ob sie nach Wegfall der Rente erneut einen Anspruch auf Krankengeld haben.... Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht Urteil vom 29.09.1998 Az: B 1 KR 5/97 lebt ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf. siehe hierzu unter http://lexetius.com/1998,155 Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgericht Urteil vom 08.12.1992 Az: 1 RK 9/92, sind die Zeiten, in denen jeweils rückwirkend EU-Rente auf Zeit gewährt worden ist, wegen des Fehlens eines Krankengeldanspruchs bei der Feststellung der Leistungsdauer nicht zu berücksichtigen, mit der Folge, das in vielen Fällen die Bezugszeit von 78 Wochen garnicht ausgeschöpft wurde... siehe hierzu unter http://drsp.net Entsprechend kann der Anspruch auf Krankengeld nach Wegfall einer Zeitrente bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen derserben Krankheit nicht mit Hinweis auf § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ausgeschlossen werden. Ob Krankengeld weiter zu gewähren ist, beurteilt sich allein nach § 48 SGB V. Ist bis zum Beginn der Zeitrente die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes von 78 Wochen nicht ausgeschöpft worden, lebt nach dem Ende der Zeitrente bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit der Krankengeldanspruch -nach zwischenzeitlichem Beginn einer erneuten Blockfrist wieder auf.... Ich empfehle daher allen Betroffenen, vor Wegfall der Rente schriftlich bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Wiederaufleben eines nicht ausgeschöpften Anspruches auf Krankengeld zu stellen.... Musterschreiben Antrag auf Wiederaufnahme der Krankengeldzahlung nach Wegfall meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung zum ......... Versicherungsnummer: ......... Sehr geehrte Damen und Herren, wie ihnen bekannt, beziehe ich gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche durch den Rentenversicherungsträger befristet ist bis zum ......... Einen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung wurde von mir am .......... gestellt. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit, so dass nicht gewährleistet ist, dass nach Wegfall der Zeitrente zum .........ein Bescheid vorliegt. Ich stelle daher bei ihnen vorsorglich den Antrag, meinen nicht ausgeschöpften Anspruch auf Krankengeld - zum Zeitpunkt des Wegfalls meiner Rente - wieder aufleben - zu lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1998 – B 1 KR 5/97 R, sowie Urteil vom 08.12.1992 – 1 RK 9/92. Nach dem BSG, Urteil vom 29.09.1998 – B 1 KR 5/97 R, lebt ein früher nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf. Nach dem BSG, Urteil vom 08.12.1992 – 1 RK 9/92, sind die Zeiten, in denen jeweils rückwirkend EU-Rente auf Zeit gewährt worden ist, wegen des Fehlens eines Krankengeldanspruchs bei der Feststellung der Leistungsdauer nicht zu berücksichtigen, mit der Folge, das im vorliegenden Fall die Bezugszeit von 78 Wochen nicht ausgeschöpft wurde. Ich bitte sie daher, mir schriftlich zu bestätigen, dass bei Wegfall meiner Rente ein Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld besteht. Sollte aus ihrer Sicht kein Anspruch bestehen, bitte ich um eine schriftliche Begründung und um Benennung der Schritte, welche gegebenenfalls zur Sicherung eines neuen Krankengeldanspruches erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen Hoffe ich konnte hiermit einigen betroffenen helfen Mit freundlichen Grüßen topline
Machts Sinnam 01.10.2010 | 19:41
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