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Experten-Antwort

Anspruch nach der Regelstudienzeit

von Johannes Aaron02.09.2016 | 13:58
2279 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde im Wintersemester mein letztes Bachelorsemester beginnen, was jedoch ein Semester über der Regelstudienzeit ist. Habe ich dennoch Anspruch auf Halbwaisenrente außerhalb der Regelstudienzeit und welchen Antrag muss ich ausfüllen, sollte ein entsprechender Anspruch bestehen? Mit freundlichen Grüßen Johannes Aaron

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes Aaron,

der Waisenrentenanspruch ist nicht auf die Regelstudienzeit begrenzt, sondern besteht solange Sie als Student immatrikuliert sind und einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen. Zur Beantragung der Weitergewährung können Sie den Vordruck R0615 im Internet aufrufen können (Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0615.html). Selbstverständlich können Sie auch eine Auskunfts-und Beratungsstelle der DRV oder eine der sonstigen antragsaufnehmenden Stellen aufsuchen.

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