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Experten-Antwort

Anspruch und Kostenträger med. Reha für Beschäftigte in WfbM

von KoLa09.01.2020 | 09:52
458 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe mal eine Frage: Hat ein Versicherter, der im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist und eine volle EU Rente bezieht, einen Anspruch auf eine stationäre medizinische Reha? Ziel dieser Maßnahme soll es sein, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Für den Versicherten werden ja Beiträge zur RV gezahlt Welcher Kostenträger ist zuständig? Es handelt sich nicht um eine Anschlussheilbehandlung. Ich freue mich über eine zeitnahe Rückmeldung. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beantragen Sie die notwendige Reha bei dem die Rente zahlenden RV Träger.

Dort wird über den gestellten Antrag einzelfallbezogen entschieden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KoLaam 09.01.2020 | 10:43
Also bedeutet das, dass für die Bewilligung die RV zuständig ist?
???am 09.01.2020 | 10:48
Nein, das läst sich so pauschal nicht sagen. Die DRV prüft anhand der eingereichten medizinischen Unterlagen, ob sie für die Reha zuständig ist. Falls nein, gibt sie den Antrag an den zuständigen Träger (Krankenkasse oder Eingliederungshilfe) weiter.
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