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Anspruch Witwerrente

von Mummel29.10.2008 | 14:20
1154 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, eine Bekannte ist vor kurzem mit Anfang sechzig verstorben. Sie hat vier Kinder geboren und erzogen, ansonsten aber keine weiteren Beitragszeiten. Ihr war bekannt, dass sie noch für zwölf Monate freiwillige Beiträge zahlen muss, damit eine Regelaltersrente gezahlt werden kann. Sie hatte eigentlich vor, die freiwilligen Beiträge möglichst spät - also für die zwölf Monate vor Beginn der Regelaltersrente zu zahlen. Leider ist sie aber vorher verstorben. Gibt es für ihren Ehemann irgend eine Möglichkeit die Beiträge zu zahlen, um zumindest noch einen Anspruch auf eine Witwerrente zu erwerben? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Eintritt des Todes dürfen freiwillige Beiträge für Zeiten vorher nicht gezahlt werden, weil die freiwillige Versicherung ein höchstpersönliches Recht ist, das mit dem Tode des Versicherten erlischt.

Im Übrigen schließen wir uns der Antwort von "Keith Moon" an.

2 Antworten

Keith Moonam 29.10.2008 | 15:05
Eine Witwen- oder Witwerrente erhält man, wenn der verstorbene Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren erfüllt hat oder diese als erfüllt gilt und Sie nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben. Nachdem die allgemeine Wartezeit weder erfüllt wurde noch als erfüllt gilt, besteht hier leider keine Möglichkeit, eine Witwerrente zu erhalten.
Gute Idee!am 29.10.2008 | 22:12
Ich suche auch noch eine Lebensversicherung, die der Begünstigte nach Ableben des zu Versichernden abschließen kann. Ideen haben manche Leute ...
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