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Experten-Antwort

Anspruch/Frist -Überarbeitung Reha-Bericht

von Lindenblatt05.07.2013 | 13:23
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war zur stat. Reha über die DRV Bund Berlin. Der Rehabericht ist in vielen Punkten fehlerhaft. Das fängt bei falscher Anzahl und Alter der Kinder an, geht über Aufzählungen von diversen Medikamenten, obwohl ich gar keine Medis nehme und brauche. Es gibt zwei Absätze von anderen Patienten in Anamnese und Zusammenfassung. Und endet mit - und das ist das Gravierendste, fehlender Hauptdiagnose auf Seite 1, und es wird eine Diagnose aufgeführt, obwohl ich diese Krankheit nicht habe. Dies wird auch im Fließtext wiederum richtiger Weise dargelegt. Stilistisch ist der Bericht auch sehr mangelhaft, viele Schreibfehler, angefangene Sätze wurden nicht beendet usw. Nun habe ich vor sechs Wochen mit Einschreiben/Rückschein um die Überarbeitung des Berichtes gebeten. Zur Unterstützung habe ich alle falschen/fehlerhaften Punkte angemarkert und die Berichtigung dazu geschrieben. Zwei, mich behandelnde Fachärzte haben die med. Punkte (die objektivierbar durch Messergebnisse sind) dazu geschrieben. Für mein weiterer Reha-Verlauf ist ein richtiger Bericht sehr wichtig. Bis jetzt kam von zuständigen Arzt der Reha-Klinik keinerlei Reaktion. Es war eine Vertragsklinik der DRV Bund. Gibt es eine Bearbeitungsfrist? Liegt die Verantwortung allein bei der Ärzteschaft? Habe ich sonst irgendwie Handhabe, außer über einen Anwalt? Danke für Hinweise oder Ideen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lindenblatt,

seitens der Rentenversicherungsträger gibt es keine konkrete (gesetzliche) Frist, bis zu dem Korrekturen eines Entlassungsberichts vorgenommen werden müssen. Ungeachtet dessen ist es aber grundsätzlich selbstverständlich, dass ein offenkundig fehlerhafter Reha-Entlassungsbericht schnellstmöglich zu korrigieren ist.

Insoweit möchte ich Ihnen - ebenso wie Raffaela - zunächst empfehlen, nochmals Kontakt mit der Rehaklinik aufzunehmen und den Stand der Dinge zu erfragen. Sollten Sie hierbei keinen Erfolg haben, bleibt Ihnen aber immer noch, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und hier auf die Problematik hinzuweisen. Der Rentenversicherungsträger kann dann ggf. seinerseits entsprechende Schritte einleiten.

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2 Antworten

??am 05.07.2013 | 13:30
Wenden Sie sich an den Herren Ferdinand alias Sozialrechtler Alias Jurastudend oder an seine Unternicks Elisabeth alias Gudrun alias, seit neuestem, Rosanna.
Raffaelaam 05.07.2013 | 13:54
Hallo Lindenblatt normalerweise sollte er E-Brief 2 Wochen nach Ende der Reha fertig sein. Wie lange ein korrigierter Brief bearbeitet werden sollte weiß ich nicht. Innerhalb von drei Monaten sollte die Klinik schon beginnen tätig zu werden. Am besten Sie rufen an und fragen nach. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine Korrektur länger als zwei Wochen dauert (bei mir zwei Monate) . Ihre Korrekturen müsssen überprüft werden und "Kleinigkeiten" werden in der Regel nicht korrigiert Hier meine ich ob ein Kind 5 oder 6 Jahre alt ist und ob man zwei oder drei Kinder hat, solange dies nicht rlevant ist (Überforderung des Eltern seins). Allerdings falsche Diagnosen müssen korrigiert werden. Rufen Sie an und fragen nach dem Stand Raffaela
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