Hallo Lindenblatt,
seitens der Rentenversicherungsträger gibt es keine konkrete (gesetzliche) Frist, bis zu dem Korrekturen eines Entlassungsberichts vorgenommen werden müssen. Ungeachtet dessen ist es aber grundsätzlich selbstverständlich, dass ein offenkundig fehlerhafter Reha-Entlassungsbericht schnellstmöglich zu korrigieren ist.
Insoweit möchte ich Ihnen - ebenso wie Raffaela - zunächst empfehlen, nochmals Kontakt mit der Rehaklinik aufzunehmen und den Stand der Dinge zu erfragen. Sollten Sie hierbei keinen Erfolg haben, bleibt Ihnen aber immer noch, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und hier auf die Problematik hinzuweisen. Der Rentenversicherungsträger kann dann ggf. seinerseits entsprechende Schritte einleiten.
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