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Experten-Antwort

Ansprüche auf SB- /EM-Rente nach Verbeamtung?

von Christa B21.05.2023 | 18:27
287 Ansichten
5 Antworten
Liebes Expertenteam, ich brauche bitte Ihre Hilfe. Vor folgendem Hintergrund bin ich (36Jhr) unschlüssig mich Verbeamten zulassen oder Angestellte zu bleiben. Ich leide an einer angeborenen Augenerkrankung, welche der Verbeamtung zwar nicht im Wege steht, aber mich möglicherweise später zu einer Schwerbehinderten machen könnte. Ich weiß nicht genau, wie es sich mit einer ggf späteren Schwerbehindertenrente oder einer ggf späteren Erwerbsminderungsrente verhalten würde, wenn ich ins Beamtenverhältnis wechsele. Derzeit habe ich 18 Jahre DRV- Versicherungszeiten (Angestellte + 8Jhr Ausbildungszeiten). Als Beamtin würde ich eine Pension knapp über 50% erhalten und wäre aus meiner Sicht auf die Ergänzung durch die jeweilige DRV= EM/SB- Rente angewiesen. Doch wie würde es sich dann verhalten, wenn ich nach Verbeamtung keinerlei weitere Beiträge an die DRV leiste? Was wäre dann mit den Wartezeiten? Wenn ich nicht mehr in den 3/5 Jahren vor EM-Rente Beiträge entrichtet habe? Wenn ich keine 35 Jahre für eine SB-Rente schaffe? Bedeutet das, das mir meine DRV-Rentenansprüche erst mit Regelaltersgrenze von 67 zufließen würden? Für Tipps und Quellen wäre ich dankbar. Lieben Gruß von Christa B.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2023 | 08:35

Hallo Christa B,

wir schließen uns den Ausführungen der Vorredner an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 21.05.2023 | 19:46
Dann erfüllen Sie weder die Bedingungen für die EM Rente 836 pflichbeiträge in den letzten 60 Monaten vor der EM) noch die 35 Jahre für die AR wegen Schwerbehinderung und haben damit nur den Anspruch auf Regelaltersrente mit 67 Jahre. Wobei die 35 Jahre könnten Sie erreichen wenn Sie als Beamtin weiterhin zumindest den Mindestbeitrag in die RV einzahlen,....ist ein Rechenspiel und eine Wette auf langes Leben.
Abschlägeam 21.05.2023 | 21:24
da hat @KSC eine Taste zuviel geklickt. 36 nicht 836 :-) also 36 Monate Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 60 Monate (vor Eintritt einer Erwerbsminderung)
Berndam 21.05.2023 | 23:35
Wobei die Rente unter Umständen auf die Pension angerechnet wird, darüber kann der künftige Dienstherr Auskunft geben.
Christa Bam 22.05.2023 | 09:25
Vielen Dank. LG
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