Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ansprüche auf SB- /EM-Rente nach Verbeamtung?

von Christa B21.05.2023 | 18:27
296 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Expertenteam, ich brauche bitte Ihre Hilfe. Vor folgendem Hintergrund bin ich (36Jhr) unschlüssig mich Verbeamten zulassen oder Angestellte zu bleiben. Ich leide an einer angeborenen Augenerkrankung, welche der Verbeamtung zwar nicht im Wege steht, aber mich möglicherweise später zu einer Schwerbehinderten machen könnte. Ich weiß nicht genau, wie es sich mit einer ggf späteren Schwerbehindertenrente oder einer ggf späteren Erwerbsminderungsrente verhalten würde, wenn ich ins Beamtenverhältnis wechsele. Derzeit habe ich 18 Jahre DRV- Versicherungszeiten (Angestellte + 8Jhr Ausbildungszeiten). Als Beamtin würde ich eine Pension knapp über 50% erhalten und wäre aus meiner Sicht auf die Ergänzung durch die jeweilige DRV= EM/SB- Rente angewiesen. Doch wie würde es sich dann verhalten, wenn ich nach Verbeamtung keinerlei weitere Beiträge an die DRV leiste? Was wäre dann mit den Wartezeiten? Wenn ich nicht mehr in den 3/5 Jahren vor EM-Rente Beiträge entrichtet habe? Wenn ich keine 35 Jahre für eine SB-Rente schaffe? Bedeutet das, das mir meine DRV-Rentenansprüche erst mit Regelaltersgrenze von 67 zufließen würden? Für Tipps und Quellen wäre ich dankbar. Lieben Gruß von Christa B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christa B,

wir schließen uns den Ausführungen der Vorredner an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 21.05.2023 | 19:46
Dann erfüllen Sie weder die Bedingungen für die EM Rente 836 pflichbeiträge in den letzten 60 Monaten vor der EM) noch die 35 Jahre für die AR wegen Schwerbehinderung und haben damit nur den Anspruch auf Regelaltersrente mit 67 Jahre. Wobei die 35 Jahre könnten Sie erreichen wenn Sie als Beamtin weiterhin zumindest den Mindestbeitrag in die RV einzahlen,....ist ein Rechenspiel und eine Wette auf langes Leben.
Abschlägeam 21.05.2023 | 21:24
da hat @KSC eine Taste zuviel geklickt. 36 nicht 836 :-) also 36 Monate Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 60 Monate (vor Eintritt einer Erwerbsminderung)
Berndam 21.05.2023 | 23:35
Wobei die Rente unter Umständen auf die Pension angerechnet wird, darüber kann der künftige Dienstherr Auskunft geben.
Christa Bam 22.05.2023 | 09:25
Vielen Dank. LG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026