Eine Erstattung ist nur möglich wenn Sie
- versicherungsfrei sind
- 24 Monate nach dem letzten Beitrag abwarten und
- nicht das Recht zur freiwilligen Beitragszahlung haben.
Als Beamter sind Sie versicherungsfrei, 24 Monate Wartezeit ist erfüllt.
Aber wenn Sie mehr als 60 Kalendermonate Beitragszeiten haben können Sie freiwillige Beiträge einzahlen und eine Beitragserstattung ist nicht möglich.