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Experten-Antwort

Anteilige KEZ nach Umzug von Ungarn nach Deutschland

von DerChris07.06.2024 | 19:00
228 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ein ungarischer Staatsangehöriger hat 1986 in Ungarn ein Kind geboren und ist nach zwei Jahren (1988) nach Deutschland ausgewandert. Bekommt diese Person dann zumindest noch für die verbliebenen 6 Monate anteilige KEZ in Deutschland?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag DerChris,

 

um Kindererziehungszeiten bei einem Elternteil anrechnen zu können, muss die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt sein. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn sich Erzieher und Kind während der in Betracht kommenden Zeit gewöhnlich im Inland (Deutschland) aufgehalten haben.

 

Zur Beantragung der Kindererziehungszeiten nutzen Sie bitte folgendes Formular:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

DerAlexam 07.06.2024 | 19:04
Hoffentlich nicht. PS: gebären in Ungarn tatsächlich die Männer die Kinder?
Oh Mannam 08.06.2024 | 05:47
Vermutlich ja. Fragt sich, warum bis heute noch keine entsprechende Kontoklärung beantragt wurde? Also aktiv werden und nicht die Zeit in einem anonymen Forum vertrödeln.
>linkam 08.06.2024 | 08:44
Das muss beantragt werden und die zuständige DRV prüft dann, ob ein Anspruch besteht Antrag Kontenklärung: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Antrag Kindererziehungszeiten (V0800 und V0820 sind notwendig!) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
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