Guten Tag DerChris,
um Kindererziehungszeiten bei einem Elternteil anrechnen zu können, muss die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt sein. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn sich Erzieher und Kind während der in Betracht kommenden Zeit gewöhnlich im Inland (Deutschland) aufgehalten haben.
Zur Beantragung der Kindererziehungszeiten nutzen Sie bitte folgendes Formular:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html