Soweit Sie die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren nicht erfüllen, verbleibt nur die Regelaltersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Diese Rente wäre nicht mit einem Abschlag belastet.
Eine Einreise nach Deutschland ist hierfür nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie sich schriftlich an den zuständigen Träger wenden.