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Zur Experten-Antwort springenHallo,
wie „Rente“ bereits geschrieben hat, gibt es mehrere Konstellationen.
Ist die Klage erfolgreich und Sie bekommen eine volle EM-Rente zugesprochen, die vor dem 01.11.23 beginnt, würde eine bereits ab 01.11.23 laufende Altersrente auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte der vollen EM-Rente neu berechnet werden. Heißt: Zuerst wird die volle EM-Rente zum zugesprochenen Rentenbeginn errechnet und daraus dann die Altersrente neu berechnet. Dabei ist die Altersrente dann nicht niedriger als die volle EM-Rente.
Würden Sie eine Altersrente ab 01.11.23 beziehen und im Klageverfahren würde sich ein Leistungsfall nach dem 01.11.23 ergeben, kann die EM-Rente nicht zugesprochen werden.
Den Antrag auf Altersrente zum 01.11.23 sollten Sie spätestens im November stellen, damit die Altersrente pünktlich beginnen kann. Eine Altersrente unter Vorbehalt ist nicht möglich. Sie können den Antrag auf Altersrente aber auch fristwahrend stellen und dann das Verfahren bis zum Ende des Klageverfahrens ruhen lassen – denn sollte die Klage nicht erfolgreich sein, hätten Sie die Chance auf die Altersrente sonst vertan.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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