Hallo Lucic,
eine Reise nach Deutschland, um hier einen Antrag auf Rente zu stellen, ist nicht erforderlich. Prinzipiell wird für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz bei der Antragstellung auf schweizerische Rente abgefragt, ob auch Beschäftigungen in Deutschland vorlagen. Der schweizerische Antrag gilt gleichzeitig auch als Antrag auf deutsche Rente. Soweit deutsche Versicherungszeiten angegeben wurden, informiert der schweizerische Versicherungsträger den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung über den Rentenantrag und übermittelt alle relevanten Informationen.
Falls Ihr Onkel seine schweizerische Rente erst kürzlich beantragt hat und dabei seine deutschen Beschäftigungen angab, muss er also nichts weiter veranlassen. Der deutsche Rentenversicherungsträger wird auf der Basis der Mitteilung aus der Schweiz über den deutschen Rentenantrag entscheiden und falls weitere Unterlagen erforderlich sein sollten, sich direkt an Ihren Onkel wenden.
Hat Ihr Onkel seine deutschen Beschäftigungen nicht angegeben oder liegt der Antrag in der Schweiz bereits länger zurück, sollte er sich noch einmal an den schweizerischen Träger wenden und explizit unter Hinweis auf die deutschen Zeiten einen weiteren Antrag stellen.
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