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Experten-Antwort

Antrag auf Annerkennung der Kindererziehungszeiten

von Murokai29.12.2020 | 17:03
81 Ansichten
3 Antworten
Hallo, wir sind Eltern von Zwillingen, Geburt war am 04.09.2017. Nach Mutterschutz (wurde verlängert da es eine Frühgeburt war) begann die Elternzeit meiner Frau am 09.01.2018 und Endet jetzt am 04.01.2021. Ich selbst habe vom 04.04.2018 - 03.05.2018 04.10.2018 - 03.11.2018 04.04.2019 - 03.05.2019 04.10.2019 - 03.11.2019 Elternzeit genommen. Wie müssen den jetzt die Anträge auf Annerkennung der Erziehungszeiten ausgefüllt werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.12.2020 | 12:16

Hallo Murokai,

den Ausführungen von Riminni kann ich mich grundsätzlich anschließen. Ich möchte ergänzen, dass eine sinnvolle Aufteilung der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung auf beide Elternteile von verschiedensten Faktoren beeinflusst werden kann. Hier wären neben der in Anspruch genommenen Elternzeit u.a. noch weitere Informationen über die Beschäftigungsverhältnisse beider Elternteile (liegt bei dem anderen Elternteil z.B. ein Beamtenverhältnis oder eine berufsständische Versorgung vor) oder z.B. auch über das Bestehen eines Riestervertrages hilfreich. Ich würde Ihnen empfehlen, eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen, um alle Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung zu klären.

2 Antworten

Riminniam 30.12.2020 | 07:58
Elternzeit ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit und hat mit den Kindererziehungszeiten (KEZ)der DRV nur wenig zu tun. KEZ werden dem Elternteil zugeordnet, der sich überwiegend um das Kind kümmert. Sind beide Elternteile gleichzeitig zu Hause und kümmern sich ganztägig um das Kind, geht man davon aus, dass sich die Mutter überwiegend um das Kind kümmert. Eine Übertragung auf den Vater ist möglich, aber nur für volle Kalendermonate. Nach der Geburt haben Sie ein Informationsschreiben erhalten.
W°lfgangam 04.01.2021 | 21:52
Ergänzend: Am Sinnvollsten: nur den V0800 (komplett alle Erziehungszeiten für die Mutter, da sie komplett 'Luft' im Rentenkonto hat), keinen V0805 für Sie ...Sie haben ja keine Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf, da Sie ja keinen vollen Kalendermonat in Elternzeit waren. Allerdings: warum beschäftigen Sie sich schon heute mit den Erziehungszeiten für die Kinder? Grundsätzlich werden die Lücken im Rentenkonto ab Alter 43 abgefragt, dann sind die anrechenbaren Erziehungszeiten bis zum 10. Lbj. der Kinder rum und können komplett ins Rentenkonto eingebaut werden, statt immer nur Häppchenweise alle paar Jahre wieder. ...es sei denn, wg. Riester-Förderung liegt Ihnen eine entsprechende Anfrage vor. Gruß w.
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