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Experten-Antwort

Antrag auf Anschlussheilbehandlung wird wochenlang nicht bearbeitet

von Theodolit31.05.2021 | 11:40
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Fachleute, ich habe am 21.03. eine Schulter-OP gehabt, war 2 Nächte im Krankenhaus - weil es so kurz war, kam der Sozialdienst nicht vorbei. Daher habe ich die Frage der Anschlussheilbehandlung (AHB) mit dem Vivantes MVZ Schulterchirurgie, das mich vor und nach der OP betreut, besprochen. Sie haben mir gesagt, dass 6 Wochen nach der OP eine AHB ansteht, haben mir den Antragsformular und das ärztliche Gutachten geschickt, und ich habe den Antrag dann Anfang Mai eingereicht. Danach war lange Funkstille. Ein erstes Nachhaken am 10.5. telefonisch ergab, dass der Antrag falsch zugeordnet worden war zu einer AHB, die ich ein Jahr zuvor wg. einer Krebserkrankung hatte. Mir wurde am Telefon gesagt, dass der Antrag nun neue auf die Schiene gesetzt wurde, mit "Eilt!". Zwei Wochen später, am 25.5., fragte ich erneut telefonisch nach. Nichts war passiert. Die freundliche Frau am Telefon sagte, sie würde einen Vermerk schreiben und erneut dringlich auf Bearbeitung drängen. Sie sagte, ich sollte auch um Rückruf von der Sachbearbeitung bitten per e-mail reha-rueckruf... Habe ich gemacht, der Rückruf kam heute, war aber nicht die Sachbearbeitung sondern wieder jemand vom Telefondienst, die schaute sich die Angelegenheit an, stellte erneut fest, dass nichts passiert und entschieden ist, sendet erneut einen "Eilt!" Vermerk. Diese Woche sind es nun 6 Wochen nach der Reha. Ich sollte laut meiner Ärztin nach 6 Wochen die AHB antreten. Ich habe beruflich meine gesamten Termine entsprechend geplant. Die geplante Klinik ist bereits jetzt nicht mehr verfügbar, weil ausgebucht. Ich muss also in eine andere Klinik ausweichen. Wo kann ich mich beschweren, weil mein Antrag nicht bearbeitet wurde? Da freundliches Nachfragen anscheinend nichts bringt: Wie kann ich Druck machen? Bin ich nur Bittsteller, oder habe ich auch Rechte?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 31.05.2021 | 13:20

Hallo Theodilt,

aus Ihren Schilderung entnehme ich, dass die Beantragung der begehrten AHB unglücklich verlaufen ist. Die Anschlussrehabilitation (AR oder AHB für Anschlussheilbehandlung) ist eine besondere Form der Rehabilitation. Sie erfolgt unmittelbar nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus, beispielsweise nach einem Herzinfarkt oder einer Operation. Die AHB soll zeitnah innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Akutbehandlung beginnen. Daher wird sie in der Regel im Faxverfahren von dem Sozialdienst des Krankenhauses noch während des Klinikaufenthaltes beantragt.

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie bereits am 23.03. aus dem Krankenhaus entlassen wurden. Der Antrag wurde nach Ihren Ausführungen allerdings erst Anfang Mai eingereicht. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war daher eine zeitnahe Aufnahme innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus schon nicht mehr möglich.

Wenn der Antrag auf eine AHB verspätet gestellt wurde, und somit eine Bewilligung ausgeschlossen ist, prüft der Rentenversicherungsträger, ob eventuell andere Rehabilitationsleistungen zu Lasten der Rentenversicherung oder zu Lasten eines anderen Leistungsträgers wie der Krankenkasse in Frage kommen. Er prüft auch, ob noch weitere medizinische Ermittlungen notwendig sind.

Für diese Prüfung hat die Rentenversicherung grundsätzlich 2 Monate nach vollständigem Antragseingang (also auch der medizinischen Unterlagen) Zeit. Dabei durchläuft die Akte unter Umständen auch mehrere Abteilungen innerhalb der Rentenversicherung.

Erst nach Ablauf dieser Frist haben Sie unter Umständen ein Recht zur Selbstbeschaffung einer Rehaleistung mit Anspruch auf Erstattung der Beschaffungskosten.

Da bei diesem Weg allerdings ein Restrisiko bleibt, empfehlen wir Ihnen, vor der Selbstbeschaffung einer Rehaleistung eine erneute Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße und gute Besserung

Ihr Expertenteam

Experten-Antwortam 31.05.2021 | 16:00

Hallo Theodolit,

vielen Dank für die Klarstellung.

Wenn zwischen der Operation und dem eigentlichen Rehabeginn von vorneherein mindestens 6 Wochen Pause liegen müssen, ist die Frist zwischen der Entlassung aus dem Krankenhaus und der Aufnahme in der Klinik in jedem Fall deutlich überschritten. Daher ist eine AHB Maßnahme in diesem Fall nur ausnahmsweise die richtige Leistung.

Regelmäßig prüft die Rentenversicherung in ähnlich gelagerten Fällen, ob die beantragte AHB im Einzelfall trotzdem ausnahmsweise genehmigt werden kann und falls nicht, ob stattdessen eine andere, medizinische Rehamaßnahme angeboten werden kann.

Da uns nicht alle Umstände Ihres Einzelfalles bekannt sind, kann von hier aus keine Prognose über den Ausgang oder die Dauer des Verfahrens abgegeben werden.

Sie haben natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, sich wie bisher mit Ihrem Rentenversicherungsträger telefonisch auszutauschen, um den Stand des Verfahrens zu erfragen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

1 Antworten

Theodolitam 31.05.2021 | 15:35
Liebe Experten, vielen Dank für die rasche Antwort. Ich muss meine Angabe bezüglich des OP-Termins korrigieren, die war am 21.04. (nicht 21.03.), insofern war die Beantragung Anfang Mai schon noch fristgerecht. Es hat übrigens auch noch niemand meiner telefonischen Gesprächspartner angeführt, dass der Antrag nicht fristgerecht gewesen sein soll. Mir wurde von Seiten des MVZ Schulterchirurgie in Berlin, also meines betreuenden Arztes, gesagt, dass die AHB 6 Wochen nach der OP beginnen sollte. Bis dahin bin ich in regelmäßiger physiotherapeutischer Behandlung, aber mein Arm ist noch "still-gelegt" in einer Schiene. Erst nach den 6 Wochen kann ich ihn aus der Schiene nehmen, und erst dann ist die AHB anscheinend wirklich sinnvoll. Was kann ich jetzt tun, damit ich zu meiner AHB halbwegs fristgerecht komme? Haben Sie mir noch einen "Experten-Tipp"?
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