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Experten-Antwort

Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland - Fragen

von Adrianna29.05.2019 | 21:36
170 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich schreibe Ihnen, weil ich einen Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland stellen möchte. Ich weiß nicht genau, worum es in diser Frage geht : ( 5.2 Haben Sie im Ausland Beiträge zu einem Versicherungsträger beziehungsweise Versorgungsträger gezahlt, Zeiten einer gesetzlichen Versicherung zurückgelegt, Versorgungsanwartschaften erworben oder Dienstzeiten bei einem Organ der Europäischen Union (EU) zurückgelegt? Anzugeben sind auch Zeiten in Sondersystemen. ) Könnten Sie mir das erklären ? Früher habe ich in Polen garbeitet, selbst habe ich keine Beiträge zu einem Versicherungsträger gezahlt. Mein Arbeitgeber hat das gemacht. Ich weiß nicht, ob ich das gut verstanden habe. Soll ich in diesem Antrag schreiben, dass ich in Polen gearbeitet habe und dass mein Arbeitgeber Beiträge zu einem Versicherungsträger gezahlt hat ? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort. mit freundlichen Grüßen, Adrianna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, Beitragszeiten in einem anderen EU Staat sind anzugeben.

Danke an W*lfgang

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W°lfgangam 29.05.2019 | 22:29
Hallo Adrianna, einfach ja - es sind im EU-Ausland/Polen Beitragszeiten entstanden, egal, ob Sie dort selbst oder nur der poln. Arbeitgeber Beitragszahlungen geleistet hat. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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