Den Ausführungen in der Antwort ist zuzustimmen. Damit Sie aber wissen, ob Sie nun tatsächlich in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, wenden Sie sich doch an Ihre Krankenkasse. Die hat nämlich bereits aufgrund Ihres gestellten Rentenantrages geprüft, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Ist dieses der Fall brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Sollte es wider Erwarten nicht der Fall sein, sollten Sie umgehend einen Antrag auf Beitragszuschuss (formlos reicht zunächst aus) bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.
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