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Antrag auf berufliche Reha - wie ausfüllen ?

von Rehainteressent15.05.2016 | 20:55
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich möchte eine berufliche Reha beantragen und habe folgende Formulare vor mir liegen : - G100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag - G130 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) - G120 AUD-Beleg - von der Krankenkasse auszufüllen - G600 Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht plus Ärztlicher Befundbericht Da ich den Antrag noch nicht im Detail mit meiner Ärztin besprochen habe, stellt sich die Frage, wie ich am Besten vorgehen soll. Meine Einschätzung ist wie folgt : - die Formulare G100 und G130 bekomme ich selber ausgefüllt, hier sehe ich keine Probleme - mit dem AUD-Beleg kann ich nichts anfangen. Was soll ich damit machen ? - den ärztlichen Befundbericht muss ich (Formular) bei meiner Ärztin abgeben Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, erst einmal den Reha-Antrag zu stellen und dann den ärztlichen Befundbericht nachzureichen oder ist dies keine gute Idee ? Ach ja: ich würde mich gerne von einem Reha-Berater unterstützen lassen, nur leider gibt es keine freien Termine (jedenfalls nicht online). Wird also erst einmal nix mit der Beratung. Wo schicke ich das Ganze eigentlich hin wenns fertig ist ? An die RV Bund nach Berlin (mein Rententräger) ? Wie lautet denn hier die genaue Adresse ? Irgendwelche hilfreichen Vorschläge ?

9 Antworten

W*lfgangam 15.05.2016 | 21:19
Hallo Rehainteressent, > - mit dem AUD-Beleg kann ich nichts anfangen. Was soll ich damit machen ? Da steht doch sicher drauf: "Ist von der Krankenkasse auszufüllen" - entfällt, wenn Sie privat kv. > - den ärztlichen Befundbericht muss ich (Formular) bei meiner Ärztin abgeben Dass Sie den nicht selber ausfüllen, sollte klar sein ;-) Sie haben hier freie Arztwahl. > Wo schicke ich das Ganze eigentlich hin wenns fertig ist ? An die RV Bund nach Berlin (mein Rententräger) ? Wie lautet denn hier die genaue Adresse ? Da es Vordrucke der DRV sind, geht das auch an Ihre DRV. Was steht denn auf Ihrer letzten Renteninformation für eine Adresse drauf? (Kurzform: DRV Bund, 10704 Berlin) Hier finden Sie den Erläuterungsbogen zu den Vordrucken: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Und natürlich können Sie fehlende Unterlagen nachreichen – halt 2x Porto, oder noch mal zur Beratungsstelle latschen/abgeben. Gruß w.
Rehainteressentam 16.05.2016 | 10:00
Gut, dann gehe ich jetzt erst einmal mit dem AUD-Beleg zur örtlichen Stelle meiner Krankenkasse und frage dort nach, ob die das ausfüllen. Da meine bisherige Ärztin jetzt etwas weiter weg ist, muss ich hier erst einmal telefonisch nachfragen wie es weitergeht.
Inkaam 16.05.2016 | 10:17
Hallo Sie rufen bei ihrer Hausärztin an und machen einen Termin zur Rehauntersuchung. Diese fällt etwas länger aus, da auch ekg geschrieben wird und ihre Krankengeschichte dokumentiert. Mein Arzt hat während der Untersuchung in ein Diktiergerät gesprochen und ca. drei Tage später war der Befund fertig. Den Teil für die Krankenkasse können Sie mit der Bitte es auszufüllen dort hinschicken, diese leitet es dann weiter zur DRV. Nehmen Sie sich die Formulare Stück für Stück vor und sortieren Sie sie. Was Sie ausfüllen können, füllen Sie aus, wo Sie unsicher sind lassen Sie frei. So entzerrt sich das Ganze und wird übersichtlicher. Ich habe die Unterlagen. , die ich ausfüllen konnte zusammen zur DRV geschickt mit dem Vermerk, dass der Befundbericht am ? ? folgt und der Teil der KK von denen kommt. Sie bekommen dann eine Eingangsnummer und wenn Fragen offen sind , meldet die DRV sich ganz bestimmt. Ich wünsche ihnen gute Besserung Inka
Rehainteressentam 16.05.2016 | 17:49
@Inka: wenn ich das richtig verstehe, kann ich so einen Termin zur Reha-Untersuchung einfach so mit meiner Ärztin vereinbaren ? Ich werde die Frau morgen mal anrufen und mein Glück versuchen, hoffentlich geht sie darauf ein. Den Antrag (also das G100 Hauptformular) werde ich zusammen mit dem G130 ausfüllen und bei der Rentenstelle abgeben (sofern die den Antrag hier vor Ort entgegennehmen) oder nach Berlin schicken wenn ich den Antrag hier nicht abgeben kann. Nochmal zum Verständnis : die Reha-Untersuchung dient dazu, meinen Gesundheitszustand festzustellen ? D.h. selbst wenn die berufliche Reha abgelehnt wird, aber meine Ärztin in der Reha-Untersuchung feststellt, dass ich wieder "gesund" bin, gilt diese Feststellung des Gesundheitszustandes gegenüber der RV Bund trotzdem ? Auch auf das Risiko des Rentenentzuges hin (was ich nicht bedauern würde) ?
Rehainteressentam 16.05.2016 | 18:46
Lieber Schorsch, lese ich da eine gewisse Verbitterung aus Ihren Zeilen ? Meine Frage war nicht ob die Krankenkasse zuständig ist oder wer die Untersuchung bezahlt, sondern wie ich den Antrag ausfülle und ob meine Ärztin so eine Untersuchung überhaupt machen darf. Ich freue mich über jeden Kommentar, aber Sie sollten dann doch etwas konkreter werden und Ihre Kommentare mit mehr Substanz versehen bevor Sie soviel Mut verbreiten ... In diesem Sinne.
=//=am 17.05.2016 | 09:54
Also eine "Reha-Untersuchung" durch Ihre Ärztin ist Unsinn und gibt es nicht. Vielleicht war diese Untersuchung bei @Inka ein Einzelfall. Rufen Sie Ihre Ärztin an und teilen Sie ihr mit, dass Sie einen Reha-Antrag (berufl. Reha) stellen wollen. Dann geben Sie ihr den Befundbericht zum Ausfüllen, dafür erhält sie von der DRV Bund 28,20 EUR Honorar. Wenn sie noch etwas dazu schreiben will, kann sie dies dann gerne tun.
Benno R.am 17.05.2016 | 14:14
Zitat von Rehainteressent anzeigenausblenden
Nun, wenn Sie "Selbstzahler sind, ist Ihre Frage irgendwie seltsam, da man als "Selbstzahler" jede ärztliche Untersuchung mit seinem Arzt vereinbaren kann. Und Sie glauben gar nicht, wie viele Mitbürger ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass solche Untersuchungen IMMER von der Krankenkasse oder von der DRV bezahlt werden, obwohl das nicht stimmt. Deshalb war Schorsch´s Hinweis durchaus sinnvoll und Ihre Reaktion etwas daneben ! Gruß
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