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Experten-Antwort

Antrag auf berufliche Rehabilitaion

von Katrin Herzog08.02.2017 | 16:08
966 Ansichten
4 Antworten
Hallo, mein Mann hat Ende Dezember einen Antrag auf berufliche Rehabilitation, mit dem Ziel einer Umschulung gestellt. Er arbeitet im Einzelhandel und hat seit Jahren körperliche und psychische Probleme. Diese wurden auch durch diverse Ärzte belegt. Er ist seit Jahren in Behandlung. Bereits Mitte Januar erhielt er ein Schreiben, dass ihm eine 4-wöchige medizinische Rehabilitation genehmigt werden würde, der Antrag auf berufliche Rehabilitation würde ruhen. Grundsätzlich ist das schon ok. Allerdings hat mein Mann im März/April noch Elternzeit, da ich wieder Anfange zu Arbeiten und unser Kind in die Krippe kommt. Das haben wir auch so der LVA mitgetteilt. Heute kam nun der Bescheid mit der Bewilligung der medizinischen Rehabilitation. Wie gehen wir denn nun weiter vor? Seine Elternzeit ist bereits genehmigt und auch das Elterngeld bereits bewilligt (alles bereits vor Antragsstellung). Er ist nicht krank geschrieben, und sein AG wird natürlich keine Luftsprünge machen. Wir haben das so auch schon der LVA mitgeteilt. Die Zustimmung hatte mein Mann noch nicht unterschrieben. Viele Grüße Katrin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2017 | 08:42

Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich mit dem zuständigen Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie im Briefkopf des Bewilligungsbescheids. Die Bewilligung der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme sagt regelmäßig noch nichts über deren Beginn aus. Grundsätzlich sind folgende Lösungen vorstellbar: entweder wird der Aufnahmetermin so gewählt, dass dieser außerhalb der Elternzeit liegt oder es werden Leistungen der Haushaltshilfe geprüft, sofern Sie dies wünschen.

3 Antworten

KSCam 08.02.2017 | 19:00
Wenn der RehaTermin kommt, können Sie versuchen diesen zeitlich hinter die Elternzeit zu legen. Allerding kann das wieder bedeuten dass die angestrebte berufliche Reha sich nach hinten schiebt und verzögert. Ist die medizinische Reha eigentlich Voraussetzung fr die berufliche Maßnahme? Wenn nein kann man auch auf eine med. Reha verzichten. Schwer da etwas von außen zu raten.
Obisoftam 08.02.2017 | 21:17
Ich empfehle, den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und die Sache zu klären. Meistens kann man ein einvernehmliches Ergebnis erreichen. Und die Elternzeit dürfte die Rentenversicherung verstehen, das ist ja ein triftiger Grund. Auch weil die Rentenversicherung aktuell keine Bezüge an Ihren Mann zahlt, ist die Chance sehr groß, dass die REHA verschoben werden kann.
Katrin Herzogam 09.02.2017 | 11:47
Vielen Dank für die Antworten! Es würde mich natürlich auch interessieren, ob eine medizinische Rehabilitation zwingend notwendig ist. Vor allem, da mein Mann seit Jahren in Behandlung ist. Allerdings habe ich jetzt auch schon öfters gehört, dass in der medizinischen Reha geschaut wird, ob eine Umschulung in Frage kommt. Bei der Sachbearbeiterin habe ich es bereits gestern und heute versucht. Leider ist sie sehr schwer zu erreichen. Liebe Grüße
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