Das Arbeitslosengeld läuft bis zum Beginn der Rente weiter.
Die Agentur für Arbeit sollte über die Rentenantragstellung informiert werden, da diese dann rechtzeitig einen Erstattungsanspruch an die Rentenversicherung richten kann.
Sollte rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt werden, wird die Nachzahlung der Rente mit dem zeitgleich geleisteten Arbeitslosengeld verrechnet.
Sollte rückwirkend eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt werden, wird das Arbeitslosengeld als "Hinzuverdienst" auf die Rente angerechnet.
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