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Antrag auf EM-Rente

von Herbert20.04.2007 | 12:18
2190 Ansichten
17 Antworten
Frage: Wenn man einen Antrag auf EM-Rente stellt und man ALG bezieht, ist man in dieser Wartezeit eigentlich vermittelbar,will heissen, läuft das ALG I weiter?? Und muss man dies der AA mitteilen?? Wie läuft das ab??

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.04.2007 | 14:17

Das Arbeitslosengeld läuft bis zum Beginn der Rente weiter.

Die Agentur für Arbeit sollte über die Rentenantragstellung informiert werden, da diese dann rechtzeitig einen Erstattungsanspruch an die Rentenversicherung richten kann.

Sollte rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt werden, wird die Nachzahlung der Rente mit dem zeitgleich geleisteten Arbeitslosengeld verrechnet.

Sollte rückwirkend eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt werden, wird das Arbeitslosengeld als "Hinzuverdienst" auf die Rente angerechnet.

16 Antworten

Antoniusam 20.04.2007 | 13:25
Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsagentur darauf hinzuweisen. (Denn wer gar nicht mehr oder nur noch zeitweise arbeiten kann, hat auch keinen Anspruch auf volle Geldleistungen !) Der Amtsarzt dieser Behörde entscheidet dann, ob und in wie weit Sie weiterhin vermittelbar sind. Sollte Ihr Rentenantrag aus Sicht des Amtsarztes sinnvoll sein, erhalten Sie in der Regel weiterhin ALG_I, bis über Ihren Rentenantrag rechtswirksam entschieden wurde.
Herbertam 20.04.2007 | 14:18
Und wenn die Rente abgelehnt wird, muss man dann das zu lange gezahlte ALG zurückgeben? (zu lange heisst: nach der ALG-Bewilligungsfrist .
Antoniusam 20.04.2007 | 14:42
Das ALG_I wird LÄNGSTENS bis zum Ende Ihres individuellen Bewilligungszeitraumes gezahlt. Sollte bis dahin noch nicht rechtswirksam über Ihren Rentenanspruch entschieden worden sein, haben Sie evtl. Anspruch auf die bedürftigkeitsabhängigen Fürsorgeleistungen ALG_II, Sozialgeld oder Sozialhilfe.
Sozialrechtskundigeram 21.04.2007 | 22:18
" (Denn wer gar nicht mehr oder nur noch zeitweise arbeiten kann, hat auch keinen Anspruch auf volle Geldleistungen !)" Welche Rechtsorschrift/en stützen Ihre Rechtsmeinung? "Der Amtsarzt dieser Behörde entscheidet dann, ob und in wie weit Sie weiterhin vermittelbar sind." Aus welcher Vorschrift ergibt sich das? " Sollte Ihr Rentenantrag aus Sicht des Amtsarztes sinnvoll sein, erhalten Sie in der Regel weiterhin ALG_I, bis über Ihren Rentenantrag rechtswirksam entschieden wurde." Aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich das?
Sozialrechtskundigeram 21.04.2007 | 22:28
Stellen Sie bei der DRV einen Reha-Antrag auf Teilnahme am Arbeitsleben = behindertengerechte Umschulung etc. ... Dann gibt es Übergangsgeld und ALG II rückt erst einmal möglicherweise in weite Ferne. Umschulung dauert grundsätzlich mindestens zwei Jahre und so lange gibt es m.W. von der DRV dann auch Übergangsgeld. Auf jeden Fall sollten Sie sich zusätzlich trägerextern, Sozialverbände oder Gewerkschsften beraten lassen. Es hat sich viel geändert und die Halbwertszeiten der Gültigkeit von Gesetzen haben sich rapide verkürzt ... seufz ... Kann deshalb sein, dass ich falsch liege, weil ich nicht täglich die Gesetzesblätter lese und meine Gesetzbücher online anpasse.
Antoniusam 22.04.2007 | 02:15
Lesen Sie das "Merkblatt I für Arbeitslose", dann erfahren Sie es, Sie "schlauer Mensch" ! Hat vielleicht jemand, der dem Arbeitsmarkt nur noch eingeschränkt zur Verfügung steht, VOLLEN Arbeitslosengeldanspruch ? Seit wann ist das so ?
Antoniusam 22.04.2007 | 02:27
"Umschulung dauert grundsätzlich mindestens zwei Jahre......" .....aus welcher Rechtsvorschrift stammt das denn, "Herr Hobby-Sozialrechtskundiger ?
Sanitäteram 22.04.2007 | 02:42
.....mit Verlaub, Herr "Sozialrechtskundiger": "Sie sind ein Spinner !"
xxxxxxam 22.04.2007 | 09:23
Der User "Sozialrechtskundiger" erinnert mich sehr stark an die Ende letzten Jahres hier im Forum herumirrende Fr.Dr.Meyer
Genervteram 22.04.2007 | 14:04
.......nur gut, dass ich mit dieser Nervensäge nicht zusammenwohnen oder zusammenarbeiten muss !
Sozialrechtskundigeram 24.04.2007 | 23:51
"Lesen Sie das "Merkblatt I für Arbeitslose"," Ich lese lieber Gesetzestexte und die diesbezüglichen Kommentare, als das unterqualifizierte Gebrabbel von Beamten des gehobenen Dienstes, die bereits bei simplen Rechtsfragen mangels Qualifikation passen müssen.
Sozialrechtskundigeram 24.04.2007 | 23:56
Schauen Sie ins Gesetzbuch ... und beachten Sie den unbestimmten Rechtsbegriff "grundsätzlich". Zu hoch für Sie?
Mam 25.04.2007 | 07:53
Ohh Meister Allwissend, wären sie nur halb so wichtig wie arrogant, dann müßten sie ihr ungemein umfangreiches Wissen nicht hier in einem unbedeutenden Forum kund tun, sondern könnten tatsächlich was bewegen.
Antoniusam 25.04.2007 | 14:14
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind immer individuell und können auch deutlich kürzer sein als zwei Jahre.
Antoniusam 25.04.2007 | 14:16
Der Fragesteller interessiert sich garantiert nicht für Gesetzestexte. Er möchte nur eine präzise und allgemeinverständliche Antwort auf seine Frage. Und die hat er durchaus erhalten.
Sozialrechtskundigeram 27.04.2007 | 22:19
"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind immer individuell und können auch deutlich kürzer sein als zwei Jahre." Das besagt der Begriff "grundsätzlich" auch, ist aber eine Ausnahme, die auf mich allerdings im Fall der Fälle zutreffen würde, weil ich ne "Eierlegendewollmilchsau" bin.
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