Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf EM Rente der AfA melden?

von Hans G. K.02.06.2026 | 16:36
165 Ansichten
5 Antworten
Meine Situation Ich wurde nach 18 Monaten Krankmeldung durch die Krankenkasse ausgesteuert und erhalte nun ALG 1 - positiver Bescheid liegt vor! Meine Fragen Wenn ich nun einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stelle, muss ich dies der Agentur für Arbeit mitteilen ? Hat dies ggf negative Auswirkungen auf den Anspruch auf den Bezug von ALG? Bei einem Antrag auf die EM Rente lege ich doch dar, dass ich mich nicht mehr für Arbeitsfähig halte Ist damit nicht der Verlust des Anspruchs auf SLG zu besorgen? Der worst case Fall wäre: Wegfall / Verlust Anspruch auf ALG nach Antrag auf EM Rente und dann würde die EM Rente noch genehmigt Muss / Soll ich weiterhin die AU Bescheinigung dem Arbeitsamt vorlegen? Kann mich das Arbeitsamt zu einer REHA auffordern ? Kann das Arbeitsamt mich auffordern, die EM Rente zu beantragen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2026 | 06:10

Guten Morgen,

 

Fragestellungen rund um das Thema Arbeitslosengeld (auch bei Nahtlosigkeit) können in diesem Forum nicht beantwortet werden. Der Link von "Siehe Link" gibt Ihnen möglicherweise erste Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

Erst denken, dann fragen!am 02.06.2026 | 16:40
Dies ist ein Rentenforum! Was Sie der AfA vorlegen müssen oder nicht, und entsprechende Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldbezug, müssen Sie logischerweise mit der AfA und nicht der Rentenversicherung abklären.
Peter T.am 02.06.2026 | 16:48
Normalerweise fallen Sie nach 18 Monaten Krankheit in die Nahtlosigkeit. Dazu müsste ein Med. Gutachten vom Ä.D. des AA erstellt werden sein. Wenn dies geschehen ist, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen einen Antrag auf Reha (können aber auch EMR beantragen) stellen. Falls dies bisher nicht geschehen ist, sollten Sie Ihren Vermittler noch einmal auf Ihre Einschränkungen hinweisen, damit das Gutachten (meist auf Aktenlage) erstellt werden kann. Dabei können mehrere Szenarien heraus kommen. Man hält Sie für Arbeitsfähig und Sie erhalten normal AlG1. Sie werden für unter 3 Stunden für über 6 Monate Arbeitsunfähig eingestuft und werden fiktiv als Vermittelbar eingestuft (Nahtlosigkeit). Sie können auch über 3 Stunden Arbeitsfähig eingestuft werden und sind anteilig vermittelbar und erhalten anteilig ALG1. Das worst case wäre in dem Fall unter 3 Stunden täglich für unter 6 Monaten Arbeitsfähig, wo sie komplett aus dem AlG fallen. Aber das sind eigentlich Themen der AfA... Viel Erfolg.
Siehe Linkam 02.06.2026 | 17:00
https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-nahtlosigkeit.html… Da finden Sie die wichtigsten Infos Die AfA ist gesetzlich verpflichtet, Sie mit 4-Wochen-Frist zur Reha (alternativ EMR) aufzufordern. Wobei es durchaus passieren kann, dass Sie eine EMR beantragen und zur Reha geschickt werden (Reha vor Rente), oder eine Reha beantragen und Ihr Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird.
Jaam 02.06.2026 | 18:59
Ja, das melden Sie dem Arbeitsamt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026