Hallo Sanne,
es gibt keine allgemeingültige Regel, die besagt, dass immer eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird, bevor über einen Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente entschieden wird. Grundsätzlich gilt zwar der Grundsatz "Reha vor Rente", aber es muss auch eine Erfolgsaussicht bestehen, dass mittels einer Maßnahme die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.
Darüber entscheidet im Einzelfall der beratungsärztliche Dienst der Rentenversicherung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein das ist nicht immer so.
Es läuft auf eine individuelle Entscheidung im Einzelfall hinaus.
Aber: wenn Sie seit 40 Jahren mit Migräne leben und arbeiten ist das allein kaum ein Grund für dieBerentung…
Tja, das hat der liebe Max leider vergessen in seinem, dann ja doch nicht so zielführendem Vortrag, zu berücksichtigen! Also nochmal. Antrag stellen und die weitere Vorgehensweise und den Bescheid abwarten.
Mit Migräne lässt sich arbeiten. Kein Grund für eine EMR
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Ich habe in jungen Jahren auch mit allen Behinderungen arbeiten können, aber je älter man wird und je länger man so etwas mitzieht, umso mehr verliert man peu an peu das Leistungsvermögen. Dabei geht es nicht um normale Alterszipperlein. Zusammengefasst, mit 30 hätte ich keine EM-Rente bekommen, mit 50 aber schon. Gerade bei chronifizierten Leiden ist man irgendwann Schach matt. Da helfen dann weder Behandlungen, noch Rehas!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.