Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf EM Rente-immer vorher zur Reha?

von Sanne15.12.2024 | 19:18
685 Ansichten
9 Antworten
Hallo zusammen! Ich bin dabei den Antrag zur EM Rente zu stellen. Ich war das letzte Mal vor fünf Jahren in Reha und letztes Jahr in einer Schmerzklinik zur multimodalen Therapie,dort wurde mir im Arztbrief bescheinigt dass ich schwer krank bin. Ist es wirklich immer so,dass man in Reha geschickt wird bevor der Antrag bearbeitet wird? Ich leide unter anderem seit 40 Jahren an starker Migräne,die sich mit Sicherheit durch eine Rehamaßnahme nicht bessern wird! Danke für Eure Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2024 | 11:35

Hallo Sanne,

 

es gibt keine allgemeingültige Regel, die besagt, dass immer eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird, bevor über einen Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente entschieden wird. Grundsätzlich gilt zwar der Grundsatz "Reha vor Rente", aber es muss auch eine Erfolgsaussicht bestehen, dass mittels einer Maßnahme die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. 

Darüber entscheidet im Einzelfall der beratungsärztliche Dienst der Rentenversicherung.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Rehaam 15.12.2024 | 19:44
Nein, es ist nicht immer so, aber sehr häufig. Ob bei Ihnen eine Reha vor der Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente erforderlich ist, entscheidet der medizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers. Warten Sie, wie alle anderen auch, das weitere Vorgehen der Rentenversicherung nach Ihrer Antragstellung ab. Hier kann niemand eine verlässliche Prognose abgeben. Im Übrigen dürfte es schwierig werden aufgrund von Migräne als Haupterkrankung überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Antrag stellen und abwarten!
Maxam 15.12.2024 | 21:43
Die Regel "Reha vor Rente" besagt lediglich, dass vor der Berentung Maßnahmen in Frage kommen, um die Erwerbsminderung möglicherweise abzuwenden. Zu solch einer Maßnahme gehört auch eine Reha. Diese wird von der DRV vorgeschaltet, um eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erreichen,respektive um ein Gesamtbild des Versicherten zu erhalten. Wenn eine solche Verbesserung aufgrund der Befundlage nicht für möglich gehalten wird, gibt es auch keine Reha. Lassen Sie sich vom Vorredner nicht verunsichern, schwere Migräne ist eine behindernde Krankheit. Damit können Sie bspw. beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung feststellen lassen und ab einem Grad der Behinderung ab 50 einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Und natürlich gibt es auch Menschen, die wegen schwerer Migräne eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die DRV wird das individuell prüfen!
Schadeam 15.12.2024 | 22:56
Nein das ist nicht immer so. Es läuft auf eine individuelle Entscheidung im Einzelfall hinaus. Aber: wenn Sie seit 40 Jahren mit Migräne leben und arbeiten ist das allein kaum ein Grund für dieBerentung…
Rehaam 16.12.2024 | 08:38
Schade schrieb

Nein das ist nicht immer so.

Es läuft auf eine individuelle Entscheidung im Einzelfall hinaus.

Aber: wenn Sie seit 40 Jahren mit Migräne leben und arbeiten ist das allein kaum ein Grund für dieBerentung…

Tja, das hat der liebe Max leider vergessen in seinem, dann ja doch nicht so zielführendem Vortrag, zu berücksichtigen! Also nochmal. Antrag stellen und die weitere Vorgehensweise und den Bescheid abwarten.
Maximiliane am 16.12.2024 | 09:00
Mit Migräne lässt sich arbeiten. Kein Grund für eine EMR
Maxam 16.12.2024 | 10:03
Reha schrieb

Tja, das hat der liebe Max leider vergessen in seinem, dann ja doch nicht so zielführendem Vortrag, zu berücksichtigen! Also nochmal. Antrag stellen und die weitere Vorgehensweise und den Bescheid abwarten.

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Ich habe in jungen Jahren auch mit allen Behinderungen arbeiten können, aber je älter man wird und je länger man so etwas mitzieht, umso mehr verliert man peu an peu das Leistungsvermögen. Dabei geht es nicht um normale Alterszipperlein. Zusammengefasst, mit 30 hätte ich keine EM-Rente bekommen, mit 50 aber schon. Gerade bei chronifizierten Leiden ist man irgendwann Schach matt. Da helfen dann weder Behandlungen, noch Rehas!
Gritam 16.12.2024 | 10:22
Maximiliane schrieb

Mit Migräne lässt sich arbeiten. Kein Grund für eine EMR

Kann man pauschal nicht sagen, deshalb wird ja jeder Rentenantrag individuell geprüft. Es gibt auch Erwerbsminderungsrentner aufgrund Migräne. Und die meisten erhalten die Rente nicht bereits zu Beginn der Erkrankung, sondern erst nach Jahren des Leidens, wenn es sich so verschlimmert hat, dass nichts mehr hilft. Migräne ist eine neurologische und keine "Modeerkrankung". Aber Sie gönnen ja bekanntlich niemandem die EM-Rente. Selber keine bekommen und nun dürfen alle anderen auch nicht?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026