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Experten-Antwort

Antrag auf EM-Rente nach Aussteuerung - wann ist er zu stellen?

von Sabine17.06.2025 | 17:14
343 Ansichten
13 Antworten
Hallo, mir ist nicht klar, wann die Frist für §145 Abs. 2 SGBIII losläuft. Ich hatte von der Arbeitsagentur ein Merkblatt erhalten, auf dem gestanden ist, dass ich mich verpflichte innerhalb eines Monats einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Mittlerweile habe ich die Bewilligung für ALGI erhalten. Allerdings habe ich das Gutachten vom ärztlichen Dienst noch nicht erhalten und auch sonst nichts weiteres. Ab wann läuft die Monatsfrist für den EM-Rentenantrag? Wichtig ist das für mich, da ich wegen der Urlaubszeit keinen kurzfristigen Beratungstermin bei der Sozialberatung erhalten habe und nun Sorge habe, dass ich die Frist verpasse. Vielen Dank für Ihre Hilfe!! Sabine

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.06.2025 | 06:38

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Information aus einem von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Merkblatt. Dem Absatz 2 Satz 1 des § 145 SGB III (siehe Merkblatt) können Sie ebenso entnehmen, dass Sie im Falle einer festgestellten "Leistungsminderung" zur Rentenantragstellung aufgefordert werden. Da die medizinische Beurteilung der Agentur für Arbeit noch läuft, ist dies offensichtlich noch nicht erfolgt.

Es steht Ihnen aber frei auch ohne Aufforderung der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

12 Antworten

Falsch hieram 17.06.2025 | 17:35
Das sagt Ihnen logischerwesie die Agentur für Arbeit und nicht die Rentenversicherung. Der Rentenversicherung ist egal, ob oder wann Sie den Antrag stellen.
Schadeam 17.06.2025 | 17:37
Sorry, aber wenn Ihnen die Agentur eine Frist setzt ist doch die DRV nicht dafür da Ihnen zu sagen wann diese endet. Notfalls etwa 1 Monat nach dem Datum des Schreibens mit dem Sie das Merkblatt bekommen haben. Manche Anliegen in diesem Forum sind wirklich schwer zu verstehen. Und wo wäre denn das Problem den Antrag relativ rasch zu stellen, notfalls selbst - online zur Fristwahrung. Ob das nun eine Woche früher oder 2 Wochen später geschieht dürfte aus Sicht der DRV keine große Rolle spielen, wenn man weiß dass Rentenverfahren locker 6 Monate und länger dauern können. Nach Aussteuerung, d.h. 1,5 Jahren Krankheit hätte der Antrag ja auch schon längst gestellt sein können (falls Sie Rente anstreben). Oder geht es Ihnen um Zeitspiel um das ALG solange wie möglich zu "retten"?
Tam 17.06.2025 | 17:43
Den Antrag müssen Sie schon selbst stellen, so wie es auf dem Merkblatt steht. Das Gutachten der AfA ist eh nicht von Relevanz, die DRV ermittelt selbst zu Ihrem Gesundheitszustand und kann zu anderen Ergebnissen kommen. Besprechen Sie sich bitte mit Ihren behandelnden Ärzten und dann stellen Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrem Rententräger.
LTAam 17.06.2025 | 18:11
Sie müssen nicht zwingend einen Antrag auf EM-Rente stellen, Sie können auch eine Reha beantragen. Die von Ihnen genannte Frist beginnt, sobald Sie Kenntnis davon haben. Ohnehin kann es passieren, dass Sie eine EM-Rente beantragen und die DRV schickt Sie zur Reha. Umgekehrt geht natürlich auch. Eine Beratung können Sie doch auch in Anspruch nehmen, ohne auf etwas Bestimmtes zu warten.
Buttam 17.06.2025 | 18:25
Sie werden doch nicht die Strategie fahren, wenn Sie nach dem Grund Ihres Rentenantrages befragt werden, zu sagen, weil die AfA es wollte🤔oder warum benötigen Sie erst deren Gutachten, eh Sie aktiv werden wollen?
Flunderam 17.06.2025 | 18:28
Butt schrieb

Sie werden doch nicht die Strategie fahren, wenn Sie nach dem Grund Ihres Rentenantrages befragt werden, zu sagen, weil die AfA es wollte🤔oder warum benötigen Sie erst deren Gutachten, eh Sie aktiv werden wollen?

Im Selbsteinschätzungsbogen wird dann "auf Anraten der AfA " eingetragen. Deswegen wird wohl auch der Termin bei der Sozialberatung gebraucht
Maximiliane am 18.06.2025 | 06:26
Sie müssen sich zu nichts verpflichten. Sie sollten arbeiten gehen
Maximilianeam 18.06.2025 | 09:14
Maximiliane schrieb

Sie müssen sich zu nichts verpflichten. Sie sollten arbeiten gehen

Meine Antwort ist natürlich völliger Unsinn, aber als hier bekannter Forenclown, ist das ja nichts Neues! Einfach ignorieren!
Betam 18.06.2025 | 10:37
Maximiliane schrieb

Sie müssen sich zu nichts verpflichten. Sie sollten arbeiten gehen

Und Sie sollten hier weggehen, ganz weg!
Maximiliane am 18.06.2025 | 11:05
Maximiliane schrieb

Meine Antwort ist natürlich völliger Unsinn, aber als hier bekannter Forenclown, ist das ja nichts Neues! Einfach ignorieren!

Ignorier Dich selbst Maximiliane 2. Es g8bt Leute die lassen sich mal eben Aussteuern um nicht mehr arbeiten zu müssen und hoffen damit EMR zu bekommen.
Maximiliane am 18.06.2025 | 11:06
Bet schrieb

Und Sie sollten hier weggehen, ganz weg!

Nur gemeinsam mit Ihnen
Mimimiam 18.06.2025 | 13:03
Maximiliane schrieb

Nur gemeinsam mit Ihnen

Guck Filmchen an -Es ist in Deiner DNA : https://www.youtube.com/watch?v=lvgJOWBmJt8…
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