Es handelt sich hierbei lediglich um eine Information aus einem von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Merkblatt. Dem Absatz 2 Satz 1 des § 145 SGB III (siehe Merkblatt) können Sie ebenso entnehmen, dass Sie im Falle einer festgestellten "Leistungsminderung" zur Rentenantragstellung aufgefordert werden. Da die medizinische Beurteilung der Agentur für Arbeit noch läuft, ist dies offensichtlich noch nicht erfolgt.
Es steht Ihnen aber frei auch ohne Aufforderung der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Sie werden doch nicht die Strategie fahren, wenn Sie nach dem Grund Ihres Rentenantrages befragt werden, zu sagen, weil die AfA es wollte🤔oder warum benötigen Sie erst deren Gutachten, eh Sie aktiv werden wollen?
Sie müssen sich zu nichts verpflichten. Sie sollten arbeiten gehen
Sie müssen sich zu nichts verpflichten. Sie sollten arbeiten gehen
Meine Antwort ist natürlich völliger Unsinn, aber als hier bekannter Forenclown, ist das ja nichts Neues! Einfach ignorieren!
Und Sie sollten hier weggehen, ganz weg!
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