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Experten-Antwort

Antrag auf EMG

von Roland Gärtner17.08.2010 | 15:19
3400 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zurzeit arbeitslos. Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation habe ich vor einen Antrag auf Erwerbsminderungrente zu stellen. Wie lange dauert es, bis das Ergebnis vorliegt? Es kommt sicher auf den Fall an, aber es gibt sicher einen ungefähren Zeitraum. Wohin muss ich den Antrag senden? Geht er direkt nach Berlin oder in die Regionalverwaltungen? Mit freundlichen Grüßen R. Gärtner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2010 | 13:11

Wie bereits den Antworten zu entnehmen, sollten Sie bevor Sie einen Antrag stellen, zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Dort kann man dann zusammen mit Ihnen durchsprechen, ob eine Antragstellung zu Zeit sinnvoll ist und ob das Versicherungskonto vollständig und richtig ist.

Sofern der Antrag an die DRV Bund in Berlin weitergeleitet wird, sind manche Auskunfts- und Beratungsstellen dazu übergegangen die medizinischen Unterlagen gleich an die Regionalzentren weiterzuleiten, was die Verfahrensdauer bei der Klärung des medizinischen Sachverhaltes um einige Tage verkürzen kann. Eine genau zeitliche Angabe, wie lange das Verfahren dauern wird ist leider nicht möglich. Mit einer Dauer von zwei bis fünf Monaten sollten Sie aber rechnen.

5 Antworten

Öhaam 17.08.2010 | 15:41
Wichtig: Vor dem Antrag Auskunft und/oder Beratung in der Sache einholen - ggf. erst Rentenkonto klären und Rentenauskunft einholen - alle zustenhenden Einkünfte vergleich ggf. abwägen - Antrag nicht selbst/allein machen ... und, und , und!!! Wenden Sie sich an Ihre Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV! Empfänger ist i.d.R. der momentane Kontoführer - ´bei bislang unbekannter Auslandsberührung kann die Abgabe des Verfahrens an einen anderen träger erfolgen! 2 - 5 Monate sind, je nach Lage des Falles, für die Erledigung durch die DRV anzusetzen!
RFnam 17.08.2010 | 17:34
1.) Ratsam ist die Rentenantragstellung bei der nächstgelegen Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort werden erste Massnahmen eingeleitet, bevor die Unterlagen an den zuständigen Rentenversicherungsträger (Kontoführer) weitergeleitet werden. 2. ) Vor der Entscheidung über die Rente (Gewährung oder Ablehnung) müssen medizinische Untersuchungen und die Einholung von Gutachten von Fachärzten erfolgen. Das kann durchaus länger als ein halbes Jahr dauern. Auch müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen zuerst eine medizinische REHA bewilligt wird, wenn die Aussicht besteht, dass damit Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt oder gebessert werden kann (Grundsatz : REHA vor Rente). Aber rechnen Sie nicht damit, dass, wenn der Anspruch auf ALO 1 und/oder Krankengeld erschöpft ist, aufgrund Ihrer subjektiven Einschätzung eine EM-Rente bewilligt wird. Massgebend ist allein die medizinische Beurteilung der Höhe der Erwerbsminderung.
Roland Gärtneram 17.08.2010 | 15:48
Danke für diese Tips!!! Grüße R. Gärtner
W*lfgangam 17.08.2010 | 22:29
> werden erste Massnahmen eingeleitet, bevor die Unterlagen an den zuständigen Rentenversicherungsträger (Kontoführer) weitergeleitet werden. Hallo RFn, jetzt bin ich ja mal gespannt, welche 'erste Maßnahmen' die DRV-Beratungsstelle einleitet, 'bevor' die Anträge weitergehen ? Merkblatt über erforderliche Unterlagen vorab aushändigen ? Termin vorab abstimmen ? Oder ...Vorab-Untersuchung im Hinterzimmer etwa (ohja, manche sind ja noch knackig ;-) ? Richtig ist, den Antrag bei einer örtlichen Stelle (DRV oder Stadt/Gemeinde) aufnehmen zu lassen. Die leitet Sofortmaßnahmen zur Antragsweiterleitung ein. Pauschale Antwort auf Laufzeit: 3 - 6 Monate, bei Erkrankung im Endstadium (Krebs) kann der EM-Bescheid schon in < 4 Wochen da sein (wenn die Befundberichte mit den Antrag übersandt worden sind). Gruß w.
RFn am 18.08.2010 | 14:16
Damit Sie sich entspannen können: Üblicherweise werden Anträge auf EM-Rente zuerst an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle geleitet, unabhängig davon wo die Anträge gestellt wurden oder eingegangen sind. In den A.-und- B.-Stellen wird das "Rentenvorverfahren" durchgeführt, d. h. alle medizinischen Ermittlungen (Befundberichte, Gutachten usw.) bis zur Entscheidung des Arztes über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Erwerbsminderung. Dann geht der Vorgang nach Berlin in die Sachbearbeitung zur Bescheiderteilung. Die Regionalträger haben vielleicht eine teilweise abweichende Arbeitsweise..
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