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Experten-Antwort

Antrag auf EMR

von Cordula 5715.10.2024 | 23:29
283 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Cordula 57 Jahre verheiratet und habe drei erwachsene Kinder von 35, 33 und 28 Jahren. Unser ältester Sohn ist schwerbehindert. Wir hatten uns entschieden, dass ich mich um unseren behinderten Sohn kümmere. Etwas anderes kam auch garnicht infrage. Ich habe deshalb die letzten 35 Jahre nicht gearbeitet, also Sozialversicherungspflichtig. Aber mein Minijob war mir trotzdem wichtig, alleine wegen den sozialen Kontakten und als Ausgleich. Mein Mann ist Jan. 2021 vorzeitig in Altersrente gegangen. Somit habe ich die Chance ergriffen und habe im Juli 2021 eine Teilzeitbeschäftigung begonnen. Ende 2022 bin ich an MS erkrankt. Zur Zeit bin ich in der Reha und man hat mir nahegelegt einen EMR Antrag zustellen. Ich weiß garnicht ob das Sinn macht. Wegen der 5/3 Regelung. Die 36 Monate habe ich dieses Jahr im Juli erreicht. Aber wenn die Rentenkasse meinen Rehaantrag von Dezember 2023 in einen Rentenantrag umwandelt, dann hätte ich rückwirkend die 36 Monate nicht erreicht. Ich bin verunsichert, ob auf Grund dessen es überhaupt Sinn macht einen Antrag zustellen. Vielleicht gibt es ja einen Expertenrat. Gruß Cordula

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cordula,

 

aus meiner Sicht sollten Sie den empfohlenen Antrag ungeachtet des ungewissen Ausgangs stellen und den Rentenversicherungsträger den Anspruch prüfen lassen. Dabei sollten Sie auch unbedingt mit angeben, dass Sie eine Pflegetätigkeit für Ihren behinderten Sohn ausgeübt haben und prüfen lassen, ob diese Tätigkeit möglicherweise der Versicherungspflicht als „nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson“ unterlegen hat und die zuständige Pflegekasse hier u. U. entsprechende Pflichtbeiträge (nach)entrichten muss. Bei der Versicherungspflicht „nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen“ handelt es sich um eine Versicherungspflicht „kraft Gesetz“, welche bei Erfüllung der Voraussetzungen auch ohne einen entsprechenden Antrag greift.

 

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Versicherungspflicht für „nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ erhalten Sie in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“, welche Sie unter

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

herunterladen können.


 

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11 Antworten

EMam 16.10.2024 | 04:50
Sollten Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls keine 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen können, haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Da Sie aber etwas von einem Minijob schreiben und auch den Leistungsfall selber nicht genau bestimmen können, das macht der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers, sollten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und das Ergebnis abwarten, mindestens aber einen individuellen Beratungstermin vereinbaren, bei dem man Zugriff auf Ihr Versicherungskonto hat. Eine Antwort, auch Expertenantwort, in einem anonymen Forum ist immer unverbindlich und nicht ausreichend.
XMam 16.10.2024 | 05:08
Haben Sie sich in der geringfügigen Beschäftigung von der Versicherungspflicht befreien lassen, oder Beiträge zur RV gezahlt? Wurden / werden für die Pflege Ihres behinderten Sohns keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt?
Cordula 57am 16.10.2024 | 06:18
Zitat von EM anzeigen
Hallo, das habe ich mir schon gedacht. Von meinem Minijob wurden keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, war 25 Jahre bei dem gleichen Arbeitgeber. Dann Juli 21 auf Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber gewechselt. Bei der Pflege meines Sohnes haben wir nie Anträge gestellt. Tja, das war wohl ein Fehler. Aber trotzdem danke für die Infos . Da die Rentenkasse zu ihren Gunsten die Erwerbsminderung rückwirkend tradieren wird, kann ich mir den Aufwand ersparen. LG
Schadeam 16.10.2024 | 06:41
Ohne Beiträge aus Pflege oder Minijob darf die Erwerbsminderung dann frühestens im Juni 24 eingetreten sein. Kann klappen mit der Rente, ist aber äußerst unsicher.
Cordula 57am 16.10.2024 | 08:52
Danke. Es wird ja die Frage gestellt, ab wann man sich als erwerbsgemindert gefühlt hat. Dann dürfte ich die Frage ja nur mit Juni 24 beantworten, weil früher hätte Einfluss auf die 36 Monate der Pflichtjahre. Ich habe alle nötigen Unterlagen zuhause und werde nach der Reha den Rentenantrag stellen und schauen was dabei rauskommt. Wenn er abgelehnt wird, wovon ich ausgehe, wann könnte ich frühestens einen neuen Antrag stellen?
Feliam 16.10.2024 | 08:53
Die alles entscheidende Frage ist, wann die Erwerbsminderung tatsächlich eingetreten ist. Die Erkrankung allein muss ja nicht von Anfang an so einschränkend sein, dass eine EM schon vorliegt.
Cordula 57am 16.10.2024 | 11:30
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo, mein Sohn hatte damals keinen Pflegegrad. Wir hatten mal jemanden da, der einen Pflegegrad prüfen sollte, der dann abgelehnt wurde. Mein Sohn hatte bis zum 18 Lebensjahr ein Behindertengrad von 100 mit den Buchstaben H und B. H wurde mit 18 entzogen
Maxam 16.10.2024 | 11:45
Zitat von Cordula 57 anzeigen
Wieder zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag stellen, könnte nicht unbedingt etwas bringen, da der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung ja nach wie vor der gleiche ist und die Versicherungszeiten zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt waren. Höchstens Sie plädieren darauf, dass die alte Erwerbsminderung behoben werden konnte, Sie X Jahre gearbeitet haben und nun quasi ein Neufall sind. Dann bräuchte es aber die entsprechenden hinzugekommenen Erkrankungen.
Janaam 16.10.2024 | 17:34
Hallo! Wenn Ihr Sohn einen YpG hat, haben Sie doch dicher darüber Rentenbeiträge gezahlt bekommen, oder? Dann haben Sie doch die Zeiten. LG
Cordula 57am 17.10.2024 | 13:39
Hallo, wenn die Erwerbsminderung frühestens Juni 24 greift, wird dann bei einem Antrag auch die Zeiten mit einbezogen die noch nicht auf der Rentenauskunft stehen. In meinem letzten Verlauf wird nur bis April 2024 aufgeführt. Also fehlt ja noch praktisch bis dem heutigen Tag? Danke in voraus. Gruß
Cordula 57am 18.10.2024 | 06:24
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo, ich habe eine Rentenauskunft, in dem nur bis April 2024 Daten aufgeführt sind. Mir fehlen also bis Juni 2024 die noch nicht aufgeführten Daten, damit die 36 Monate voll sind. Wenn ich jetzt einen EMR Antrag stelle, werden die fehlenden noch nicht gemeldete Zeiten bis einschließlich heute hinzugerechnet? LG
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