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Experten-Antwort

Antrag auf EMR läuft - trotzdem Reha?

von Mone06.02.2023 | 20:06
108 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, nach einer größeren Op im Nov 21 bin ich nach Freigabe der Ärzte im April/Mai 22 in Reha gewesen. Der Rehaarzt gab im Bericht an: allg. Arbeitsmarkt unter 3 Stunden. Auf seine Empfehlung und der meiner Ärzte reichte ich Ende August 22 den Antrag auf EMR ein. Nach erneuter Rücksprache mit der Sachbearbeiterin, liegt mein Antrag noch bei Ärzten, zur weiteren Bearbeitung. Es soll wohl ein Termin zum Gutachter folgen. Hier wohl ca April. Jetzt ist es so, dass noch weitere Diagnosen folgten, auf dessen Grund mir Ärzte sagen, dass eine Reha sinnvoll wäre. Ich habe jetzt mit einigen Mitarbeitern der DRV gesprochen. Niemand kann mir eine richtige Antwort geben. Verzögert sich dadurch womöglich mein Antrag auf EMR? Das man dort sagt: warten wir mal die Reha ab. Vielleicht bessert sich ja was? Ich muss hinsichtlich der EMR jedoch sobald gucken. Irgendwann ist mein Krankengeld ausgeschöpft. Danke und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Mone,

hier im Forum können wir nicht wissen, wie der Bearbeitungsstand Ihrer Rente ist. Erklärbär und Abschläge haben Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben.

Konkrete Auskünfte zum weiteren Ablauf können Sie nur von Ihrer Sachbearbeitung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Erklärbäram 07.02.2023 | 07:53
Auch wir hier werden Ihnen keine "richtige" Antwort geben können. Denn, wie "wir" hier jeden Tag mehrere Dutzend Male betonen, wird jeder Antrag individuell geprüft. Daher ist allgemein, ohne Einsicht in Unterlagen, keine Antwort möglich. Es ist natürlich möglich, dass die DRV sagt, dass erstmal die aktuelle (beantragte) Reha noch abgewartet wird. Auch wegen "vielleicht bessert sich ja was". Aber vor allem, weil die Ergebnisse einer Reha jetzt aktueller sind als die der Reha von 2022. Wenn das Krankengeld ausgeschöpft ist und Sie weiter AU sind, haben Sie voraussichtlich Anspruch auf ALG I gemäß der Nahtlosigkeitsregelung. Das sollte Ihnen jedoch eigentlich beim Sozialdiensttermin inzuge der letzten Reha dargelegt worden sein. Wenn Sie nochmal eine Reha machen, also bitte dort den Sozialdienst aufsuchen und sich das alles nochmal erklären lassen.
Moneam 07.02.2023 | 08:55
Zitat von Erklärbär anzeigenausblenden
Hallo zusammen, nach einer größeren Op im Nov 21 bin ich nach Freigabe der Ärzte im April/Mai 22 in Reha gewesen. Der Rehaarzt gab im Bericht an: allg. Arbeitsmarkt unter 3 Stunden. Auf seine Empfehlung und der meiner Ärzte reichte ich Ende August 22 den Antrag auf EMR ein. Nach erneuter Rücksprache mit der Sachbearbeiterin, liegt mein Antrag noch bei Ärzten, zur weiteren Bearbeitung. Es soll wohl ein Termin zum Gutachter folgen. Hier wohl ca April. Jetzt ist es so, dass noch weitere Diagnosen folgten, auf dessen Grund mir Ärzte sagen, dass eine Reha sinnvoll wäre. Ich habe jetzt mit einigen Mitarbeitern der DRV gesprochen. Niemand kann mir eine richtige Antwort geben. Verzögert sich dadurch womöglich mein Antrag auf EMR? Das man dort sagt: warten wir mal die Reha ab. Vielleicht bessert sich ja was? Ich muss hinsichtlich der EMR jedoch sobald gucken. Irgendwann ist mein Krankengeld ausgeschöpft. Danke und Grüße
Auch wir hier werden Ihnen keine "richtige" Antwort geben können. Denn, wie "wir" hier jeden Tag mehrere Dutzend Male betonen, wird jeder Antrag individuell geprüft. Daher ist allgemein, ohne Einsicht in Unterlagen, keine Antwort möglich. Es ist natürlich möglich, dass die DRV sagt, dass erstmal die aktuelle (beantragte) Reha noch abgewartet wird. Auch wegen "vielleicht bessert sich ja was". Aber vor allem, weil die Ergebnisse einer Reha jetzt aktueller sind als die der Reha von 2022. Wenn das Krankengeld ausgeschöpft ist und Sie weiter AU sind, haben Sie voraussichtlich Anspruch auf ALG I gemäß der Nahtlosigkeitsregelung. Das sollte Ihnen jedoch eigentlich beim Sozialdiensttermin inzuge der letzten Reha dargelegt worden sein. Wenn Sie nochmal eine Reha machen, also bitte dort den Sozialdienst aufsuchen und sich das alles nochmal erklären lassen.
Das mit der Nahtlosigkeit weiß ich. Aber die muss auch erst einmal geprüft und genehmigt werden. Da ich aber noch kein Schreiben von meiner Krankenkasse habe, kann ich nichts beantragen
Moneam 07.02.2023 | 10:43
Hallo Expertenteam, das aber war ja nicht meine Frage. Die Frage war ja bzgl der Reha. Werden die Anträge zur EMR zurückgehalten oder nicht? Danke und Gruß Mone
Erklärbäram 07.02.2023 | 11:25
Guten Tag, Mone, hier im Forum können wir nicht wissen, wie der Bearbeitungsstand Ihrer Rente ist. Erklärbär und Abschläge haben Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben. Konkrete Auskünfte zum weiteren Ablauf können Sie nur von Ihrer Sachbearbeitung erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Expertenteam, das aber war ja nicht meine Frage. Die Frage war ja bzgl der Reha. Werden die Anträge zur EMR zurückgehalten oder nicht? Danke und Gruß Mone
Da kann ich jetzt nicht viel mehr schreiben als vorhin. Nämlich, dass das von Fall zu Fall unterschieden werden muss, welche Unterlagen noch für eine Entscheidung über Ihren Antrag nötig sind. Mir erscheint es in diesem Fall logisch, dass die DRV vielleicht (!!!) tatsächliche eine erneute Reha abwarten würde, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Denn damit haben sie den aktuellen Stand und nicht den von vor einem Jahr - welcher sich ja geändert haben könnte bzw. tatsächlich bei Ihnen geändert hat. Und wenn noch Erkrankungen dazugekommen sind, kann es für Sie doch nur von Vorteil (i. S. v. Entscheidung pro EMR) sein, wenn da nochmal eine med. Beurteilung dazukommt, die bislang nicht bekannt ist bei der DRV. Aber das entscheidet die DRV. Und wie ebenfalls mitgeteilt: die finanzielle Absicherung ist über das Krankengeld hinaus aller Voraussicht nach gegeben....
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