Hallo Bezüge,
ja, zu den Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) gehören auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Textpassage aus der Erläuterung zu G0561:
Erstattungsfähig ist das Nettoarbeitsentgelt. Das Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung) verminderte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der Sachbezüge, jedoch ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ohne gegebenenfalls gezahltes und in der Lohnsteueranmeldung abgesetztes Kindergeld. Zusätzlich zum Nettoarbeitsentgelt werden auch die nachgewiesenen anteiligen Sonderzahlungen erstattet. Nettoarbeitsentgelt und Sonderzahlungen werden zusammen auf die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam