Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von Tomski16.09.2024 | 15:15
262 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich benötige für meinen alten Arbeitger eine schriftliche Bestärigung das ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Wird mir dieser von der DRV ausgestellt, wenn ich diesen mit der Antragstellung anfordere? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tomski,

 

wir fragen uns, was Ihr Arbeitgeber, Ihr alter zumal, mit dieser Bestätigung anfangen will. Aber Sie können von dem Rentenversicherungsträger, der Ihren Antrag bearbeitet, eine solche Bestätigung anfordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Diese Bestätigung müssen Sie definitiv nicht vorlegenam 16.09.2024 | 16:14
Nun ja, ob Sie einen EM-Rentenantrag gestellt haben oder nicht, geht auch rein rechtlich Ihren Arbeitgeber absolut gar nichts an! Wieso also sollten Sie eine solche schriftliche Bestätigung bei ihm vorlegen? Erst, wenn Sie einen EM-Rente bekommen, sollten Sie das Ihrem Arbeitgeber mittteilen und klären, wie es mit einer potentiellen Weiterbeschäftigung und bezüglich Arbeitszeiten etc. aussieht.
Diese Bestätigung müssen Sie definitiv nicht vorlegenam 16.09.2024 | 16:25
Zitat von Diese Bestätigung müssen Sie definitiv nicht vorlegen anzeigenausblenden
...une einen "alten", also ehemaligen Arbeitgeber geht das erst recht überhaupt nichts an! Aber Sie können sich ja mal von diesem Arbeitgeber erklären und nachweisen lassen, wozu er eine solche "Bestätigung" denn gerne hätte....
Umgekehrtam 16.09.2024 | 16:38
Sie sollten ganz im Gegenteil Ihren "alten Arbeitgeber" auffordern, Ihnen schriftlich(!) darzulegen unter Angabe der Gründe und der rechtlichen Nachweise, warum er von Ihnen eine solche Bestätigung über eine EM-Rentenantragstellung fordert. EIne solche Bestätigung sollten Sie nicht abgeben, weil das Ihren "alten Arbeitgeber" schlicht nichts angeht.
Maxam 16.09.2024 | 16:47
Es gibt keine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber über einen gestellten Antrag auf Erwerbsminderungsrente! Und wenn es der "alte" und nicht der aktuelle Arbeitgeber ist, erschließt sich das ganze noch weniger! Da fragen Sie mal nach den Gründen nach, ehe Sie da etwas ausreichen!
EMam 16.09.2024 | 21:18
Wo und wie haben Sie denn den Antrag gestellt? Im Normalfall erhält man immer eine Antragsbestätigung, auch wenn Ihren Arbeitgeber das nun rein gar nichts angeht!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026