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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von OliP12.04.2014 | 17:48
2417 Ansichten
14 Antworten
Hallo, ich habe auf Aufforderung der arbeitsagentur am 11.3.13 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Dieser wird ständig und nach telefonischer Klärung letzter woche immer noch als Rehaantrag von Ihnen bearbeitet. Wie kommt das und was soll ich tun, damit der gestellte Rentenantrag bearbeitet wird? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.04.2014 | 10:05

Hallo OliP,

den auch hier prinzipiell anzuwendenden Grundsatz „Reha vor Rente“ hat Ihnen „Schorsch“ schon erläutert. Ansonsten kann ich mich nur dem Beitrag von „Schade“ anschließen. Im Rahmen dieses Forums wird keine echte Klärung Ihres Problems möglich sein. Hier hilft nur, sich direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.

13 Antworten

OliPam 12.04.2014 | 21:27
Hallo, eine Reha hatte ich schon. "Nebenbei" ist so eine Sache. Letztlich ist das eine Entscheidung von verschiedenen Ärzten und Gutachtern, einen Rentenantrag zu stellen. Es geht darum, wenn ein Rentenantrag gestellt wird, dieser nicht als solcher bearbeitet wird, da es natürlich eine begründete Vorgeschichte gibt.
Schorscham 12.04.2014 | 20:37
Es gilt immer der Grundsatz: "Reha vor Rente". Das heißt, es muß zunächst geprüft werden, ob eine eventuell vorhandene Erwerbsminderung durch eine medizinische- oder berufliche Reha-Maßnahme/Umschulung beseitigt werden kann. Dieses Verfahren kann sich über mehrere Wochen oder Monate hinziehen. "Mal eben" Rente beantragen und möglichst schon eine Woche später die erste Zahlung auf dem Konto haben, ist also nicht üblich!
Schadeam 13.04.2014 | 11:38
Klären Sie das bitte morgen früh in einem Telefonat mit der Sachbearbeitung Ihres RV Trägers. Wer im Forum soll wissen, was wann wie beantragt wurde und aus welchem Grund die Verwaltung so und nicht anders handelt. Die bestimmte Vorgeschichte kennt hier nämlich keiner und es hat auch wenig Sinn die hier auszubreiten.
OliPam 13.04.2014 | 11:42
Hallo, Danke für die Antwort. Ich hatte das mit letzte Woche mir einer SB der DRV telefonisch geklärt. Das ist es ja. Ich kann doch nicht ständig mit einem Antrag auf Reha angeschrieben werden, wenn ich einen Antrag auf diese Rente gestellt habe. Wieso wird mein Antrag auf Rente einfach als Antrag auf Reha behandelt? Ich verstehe das nicht.
OliPam 13.04.2014 | 11:54
Kann denn ein Versichertenältester ggf. eine Klärung herbeiführen? Ansonsten wie kommt man denn an den Sachbearbeiter ran?
offizieller groko fanclubam 13.04.2014 | 12:46
@ olip : heute, am sonntag, arbeitet der rentenexperte hier nicht. warte bis morgen, evtl. die frage morgen noch einmal stellen. ich an deiner stelle würde aber auch die drv selber anrufen, die nummer etc. steht doch oben rechts im Briefkopf. gruss
Katjaam 13.04.2014 | 14:35
Als erstes sollte @OliP mal prüfen was denn tatsächlich Sache ist. Die Bundesagentur für Arbeit fordert nicht zu einem Rentenantrag auf (darf sie auch nicht) sondern zu einem Rehantrag. Was für ein Antrag wurde denn tatsächlich gestellt? Katja
SozPolam 13.04.2014 | 16:27
Schorsch schrieb

Davon war im ersten Posting noch gar keine Rede!

Sehr richtig, Schorsch hat völlig Recht. Erst wird geprüft, ob eine Reha-Maßnahme Ihren Gesundheitszustand bessert, weil eben eine Berentung der letzte Schritt sein soll, wenn durch die Reha-Maßnahme keine Besserung erreicht werden kann. Sein Sie doch froh, dass hierfür eine Chance gesehen wird!
OliPam 14.04.2014 | 10:18
Hallo, im 20. Anlauf wurde ich heute mit der Sachbearbeiterin der angeblichen Rehabeantragung verbunden. Sie prüft selbst ob überhaupt durch eine Reha die Erwerbsfähigkeit hergestellt werden kann. Der angebliche Rehaantrag ist ein Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente, der als solcher medizinisch begründet ist. Wenn man Gliedmaßen verloren hat und sich bis vor 2 Jahren im Beruf dennoch behauptet hat, bis es nicht mehr ging, und im Mai 2013 die letzte Reha durchgeführt hat und alle Ärzte sagen, jetzt geht nichts mehr, ist das für mich nicht nebenbei, wie von Schorsch und anderen hier, einfach mal so behauptet. Es ging um die verfahrenstechnische Frage, nicht um die BEWERTUNG von irgendwelchen Leuten hier, die keine medizinische Ahnung haben. Danke.
Schorscham 14.04.2014 | 15:30
KR schrieb

Mach Dir nix draus, die Leute hier sind keine Experten und kennen nicht den Unterschied zwischen Reha und Rente und damit verbundenen versicherungsrechtlichen Konsequenzen. Wenn es nun für Dich richtig läuft, ist ja alles ok. Hut ab, dafür, dass Du Dich im Beruf "geschlagen" hast.

Ach nein? Dann klären Sie uns "Nichtwissende" doch bitte einmal darüber auf, was es mit dem Grundsatz: "Reha vor Rente" auf sich hat. Und warum Rentenanträge in Reha-Anträge umgedeutet werden können und umgekehrt. Ich bin sehr gespannt auf Ihre "Experten-Meinung"!
Fritziam 15.04.2014 | 09:23
Schorsch schrieb

Davon war im ersten Posting noch gar keine Rede!

Hier geht es doch nur darum, dass die Reha vor Rente bereits stattgefunden hat und es nun nur darum geht, die Rente zu bekommen.
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