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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von Bibi30.07.2013 | 10:47
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Mein Partner war lange Zeit wegen Depressionen (in Folge Burn Out) krankgeschrieben. Er hat eine REHA-Maßnahme durchgeführt und befindet sich nun in der Wiedereingliederungsphase. Leider muss ich täglich feststellen, dass sich sein Zustand nicht gebessert hat. Da er aber denkt, er könne ohne seine Arbeit nicht leben, kann ich mit ihm zur Zeit nicht über das Thema richtig reden. Er ist der Meinung, er muss das jetzt durchziehen und irgendwann wird das wieder gehen. Meine Frage : Kann man mit dieser Vorerkrankung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragen (für eine gewisse Zeit) und wie wäre die sinnvollste Vorgehensweise? Für sachliche Antworten danke ich im voraus.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann jederzeit gestellt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird dann aufgrund von medizinischen Unterlagen oder auch Untersuchungen festgestellt, ob eine Erwerbsminderung vorliegt.

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4 Antworten

Schadeam 30.07.2013 | 11:27
Einen Rentenantrag kann man immer stellen, was dabei heraus kommt ist jedoch fraglich. Wenn nach einer Reha eine Wiedereingliederung gestartet wird, sind die Ärzte wohl davon ausgegangen, dass Ihr Mann die bisherige Arbeit wohl wieder bewältigen kann (sonst wäre die WE Blösinn gewesen). Natürlich können individuelle Krankheitsverläufe dazu führen, dass jemand berentet werden muss. Das ist individuell im Rentenverfahren zu prüfen - auch Burn Out und Depressionen können sich von Fall zu Fall unterschiedlich auswirken. Deshalb kann niemand im voraus sagen ob Ihr Mann zu berenten ist oder ob er arbeiten kann.
Stefan40am 30.07.2013 | 14:02
Hallo. Stellen Sie sich das mit der Rente nicht so einfach vor. Es ist ein harter und steiniger Weg, der oft unterschätzt. wird. Ich habe selber schwere Depressionen und mein Rentenantrag wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt. Mir blieb also der Klageweg nicht erspart. Es ist eine nervenaufreibende Zeit. Der vom Sozialgericht beauftragte Gutachter hält mich für teilw. erwerbsgemindert. Mehr weiß ich noch nicht. Es ist noch nix endgültig entschieden. Das ganze Procedere vom 1. Rentenantrag bis zur Klage zieht sich jetzt 21 Monate hin. Auch wenn alle Ärzte und Therapeuten hinter einem stehen, ist es noch dennoch nicht einfach, seine Rente durchzuboxen.
=//=am 30.07.2013 | 13:17
Ihr Partner sollte unbedingt seinen Hausarzt und/oder den behandelnden Psychologen aufsuchen und mit ihm besprechen, ob er die Wiedereingliederung so "durchziehen" kann, dass er am Ende des Stufenplanes wieder voll arbeitsfähig wird und arbeiten kann. Eine Stufenweise Wiedereingliederung ist nur dann sinnvoll. Manche überschätzen sich leider selbst. Was dabei herauskommt, ist alles andere als erfolgreich. Es soll bei einer StWE nicht "irgendwann" wieder gehen, sondern in einem vorher abgesteckten Rahmen soll der Arbeitnehmer wieder zur vollen Berufstätigkeit fähig sein.
Jürgen B.am 05.08.2013 | 13:13
eine Wiedereingliederung auf Teufel komm raus, durchzuziehen, wäre ich sehr vorsichtig, wenn er es schafft seine Wiedereingliederung durchzufühern okay, sollte es aber große Problem damit haben würde ich zu meinem Hausarzt gehen und mich krankschreiben lassen wenn es nicht geht! mfg.
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