Da ich bisher bei drei verschiedenen Rentenversicherungsträgern beschäftigt gewesen bin, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitungsweise durchaus (ggf. auch regional) unterschiedlich gehandhabt werden kann. Jeder Träger hat seine spezifischen Abläufe, die dem jeweiligen Haus angepasst wurden und der stetigen Verbesserung der Qualität und der Laufzeiten Rechnung tragen sollen.
Es kann also vorkommen, dass Ihr Antrag zunächst dem Arzt bzw. dem medizinischen Dienst des RV-Trägers vorgelegt wird oder zunächst die Sachbearbeitung ohne vorherige Vorlage so rasch wie möglich die med. Unterlagen zu bekommen versucht oder eben, dass Sie von dem Arzt, der Sie ggf. zu einer Untersuchung einladen wird, gebeten werden, selbst med. Unterlagen zur Untersuchung mitzubringen.
Auch wenn die weiteren Arbeitsabläufe unterschiedlich ausfallen, können Sie jedoch davon ausgehen, dass die Fremdbefunde, die die von Ihnen angegebenen Leiden betreffen, bei der Entscheidungsfindung gewürdigt werden.
Auch dies ist von RV-Träger zu RV-Träger verschieden. Beispielsweise weiß ich, dass die DRV Westfalen (zumindest in der Vergangenheit) in den größeren Städten, nach regionalen Gesichtspunkten eingerichtet, eigene Begutachtungsstellen hat bzw. hatte und grundsätzlich die Begutachtungsstellen eigenständig die Antragsteller zur dortigen Untersuchung/Begutachtung eingeladen haben. Nur wenn aufgrund der im Rentenantrag gemachten Angaben und aus den eingereichten/eingeholten med. Unterlagen ein Facharztgutachten für erforderlich gehalten wurde, wurde ein Gutachtenauftrag einem entsprechenden Facharzt erteilt.
Ihr Rentenversicherungsträger wird sich aufgrund Ihres Rentenantrages bestimmt in Kürze mit Ihnen bzgl. der weiteren Vorgehensweise in Verbindung setzen.
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